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Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Praxis der Bauleitplanung

Description: Das Projekt "Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Praxis der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Projekt-UVP erwartete ein großer Teil der im Rahmen des Rechtsgutachtens befragten Kommunen und Aufsichtbehörden eine weitere Verbesserung der Planungspraxis durch die Einführung der Umweltprüfung für alle Bauleitpläne (Plan-UP) ab 2004. Die am 21. Juni 2001 in Kraft getretene Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL) musste bis Sommer 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass nach diesem Zeitpunkt grundsätzlich bei allen Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (BP) eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen ist. In diese Gesetzesänderung sollten die Erfahrungen der Gemeinden und der staatlichen Genehmigungs- bzw. Rechtsaufsichtsbehörden mit der bisherigen Umweltverträglichkeitsprüfung (Projekt-UVP), die sich seit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes am 3. August 2001 gesammelt hatten, so weit wie möglich Eingang finden. Dies war die Aufgabe der Rechtstatsachenuntersuchung. Es sollte untersucht werden, - wie die Gemeinden bei ihrer Bebauungsplanung bisher vorgegangen sind, - ob und welche Probleme sich dabei ergeben haben und - wie diese in Zukunft beseitigt werden können. Erhoben wurde auch eine Einschätzung der Gemeinden und der Bauleitplangenehmigungsbehörden bzw. Aufsichtsbehörden, wie sich die Einführung der Plan-UP voraussichtlich auswirken wird. Die Regelung der UVP ist eine Verfahrensvorschrift. Es handelt sich dem Grunde nach um eine formale Zusammenfassung dessen, was bei einer ordnungsgemäßen Planung ohnehin geleistet werden muss, nämlich die sachgerechte Aufbereitung und Bewertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials. Es bestand die Annahme, dass mit Einführung der UP für grundsätzliche alle Bauleitpläne die Planungsqualität und -kontinuität weiter verbessert werden, ohne dass längerfristig ein wesentlich höherer Planungsaufwand zu erwarten ist.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Aufsichtsbehörde ? Bauleitplanung ? Europäisches Parlament ? Genehmigungsbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Europäischer Rat ? Strategische Umweltprüfung ? Bebauungsplan ? Flächennutzungsplan ? Kommune ? Gesetzesnovellierung ? Umweltprüfung ? SUP-Richtlinie ? EU-Richtlinie ? Wirkungsanalyse ? Bauleitplan ? Empirische Untersuchung ? Rechtsgutachten ? Verfahrensvorschrift ? Wohnen ? Verkehr ? Kommunalebene ? Umsetzung von EU-Recht ? Projekt-UVP ? Umweltprüfung in der Bauleitplanung ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2002-08-01 - 2003-05-31

Status

Quality score

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