Description: Das Projekt "Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Arbeit beleuchtet die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht praegen, mit einem Vergleich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die erfolgte Verzahnung der Verwertungsanforderungen im Abfallrecht mit denen im Immissionsschutzrecht ist nicht voellig geglueckt. Problematisch sind insbesondere die Pflichten fuer Abfaelle aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach Paragraph 22 BImSchG. Die Verwertungspflichten fuer radioaktive Reststoffe nach dem Atomgesetz unterscheiden sich nach Art und Inhalt nicht grundlegend von denen in den anderen Rechtsgebieten, so dass eine weitgehende Angleichung der Vorschriften als moeglich erscheint. Bei der Anwendung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist insbesondere die Bedeutung der grundsaetzlichen Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers neben dem Abfallbesitzer, die Auslegung der 'ueberwiegenden oeffentlichen Interessen' nach dem Paragraph 16 II 1 Nr 3 KrW-/AbfG, sowie von Paragraph 4 III 1, 2 Hs und von Paragraph 5 V KrW-/AbfG.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Gießen ? Verwertungspflicht ? Abfallverwertung ? Atomgesetz ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Genehmigungspflicht ? Bundesrepublik Deutschland ? Atomrecht ? Öffentliches Recht ? Reststoff ? Abfallbeseitigungsgesetz ? Abfallgesetz ? Abfallrecht ? Genehmigungsbedürftige Anlage ? Immissionsschutzrecht ? Rechtsgebiet ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Öffentliches Interesse ? Abfallbegriff ? Abfallbesitzer ? Abfallerzeuger ? Nicht-genehmigungsbedürftige Anlage ? Rechtslage ?
Region: Hessen
Bounding box: 9° .. 9° x 50.55° .. 50.55°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1995-07-04 - 1997-12-15
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