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Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung

Description: Das Projekt "Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. 1. Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist das Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung umfassend überarbeitet worden. Um das StrlSchG vollzugsfähig zu machen, bedarf es der ergänzenden Regelung auf VO-Ebene. Es gilt sowohl ergänzende Vorschriften zu den in der Folge der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom zum Teil erstmals geregelten Sachverhalten zu erarbeiten, als auch weitere Elemente des bestehenden Rechts zu überführen. 2. Das StrlSchG ist u. a. durch eine VO zur Entsorgung kontaminierter Abfälle bei radiologischen Notfällen zu konkretisieren. Vorgesehen ist u. a. die Aufstellung aufeinander abgestimmter Notfallpläne des Bundes und der Länder. Der allgemeine Notfallplan ist durch besondere Notfallpläne für betroffene Bereiche (z.B. Katastrophenschutz, kontaminierte Produkte, Verkehr) zu ergänzen. Bundespläne sind von der Bundesregierung als allgemeine Verwaltungsvorschriften zu beschließen. Eine ressortübergreifende Klärung rechtlicher Grundsatzfragen und Koordinierung der allgemeinen und besonderen Notfallpläne durch BMU ist erforderlich. Die Bundesregierung muss dem Bundestag bis zum 30.09.2022 einen Evaluierungsbericht vorlegen. 3.Die Digitalisierung ist mit einer Zunahme von drahtloser Kommunikation verbunden. Die künftige Einhaltung bestehender Standards zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (26. BImSchV) bei einer sich fortentwickelnden Mobilfunktechnik (sog. Kleinzellen und 5G) soll durch Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung oder Anpassung der Verordnung gewährleistet werden. Durch eine VO auf Grundlage des NiSG soll der Schutz vor nichtionisierender Strahlung in neuen Anwendungsfeldern, z.B. Laser und Ultraschall in der Kosmetik, verbessert werden. Die Einführung dieser Neuregelungen in einem jungen Rechtsgebiet ohne etablierte Strukturen wird eine intensive juristische Begleitung erfordern. 4. Kurzfristig ist in den o. g. Bereichen weiterer juristischer Unterstützungsbedarf zu erwarten.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Elektromagnetisches Feld ? Bundesregierung ? Ionisierende Strahlung ? Laser ? Nichtionisierende Strahlung ? Schadstoffbelastung ? Strahlenschutzgesetz ? Verwaltungsvorschrift ? Sechsundzwanzigste BImSchV ? Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ? Abfallbeseitigung ? Digitalisierung ? Reaktorsicherheit ? Strahlenschutz ? Selbstverpflichtung ? Notfallplan ? Kommunikation ? Kosmetisches Mittel ? Rechtsgebiet ? Rechtsvorschrift ? Ultraschall ? Bundestag ? Katastrophenschutz ? Verkehr ? Immissionsschutzverordnung ? Schutzwirkung ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2019-04-01 - 2021-08-31

Status

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