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Stromhandel und staatliche Ordnungspolitik

Description: Das Projekt "Stromhandel und staatliche Ordnungspolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe konnten die Mitgliedstaaten bezüglich des Netzzugangs zwischen drei Optionen wählen. In Deutschland wurde die Ausgestaltung des Netzzugangs kontrovers zwischen den Marktteilnehmern und dem Staat diskutiert. Die Meinungen divergierten von völligem 'Sich heraushalten' des Staates bis hin zu einer exakten Regulierung des Netzzugangs und der Netznutzung. Deutschland entschied für das Modell des zwischen Marktteilnehmern zu verhandelnden Netzzugangs und somit gegen eine staatliche 'Vollregulierung'. Hierin lag der Wunsch und die Hoffnung des deutschen Gesetzgebers, dass zum einen die Marktteilnehmer selbst am besten wissen werden, wie sie sich marktgerecht zu verhalten haben. Zum anderen war man der Auffassung, dass die Kartellbehörden schon dafür sorgen werden, dass mögliches Fehlverhalten abgestellt wird. Alle übrigen Mitgliedstaaten bevorzugten demgegenüber einen regulierten Netzzugang. Die Erfahrungen nach gut 5 Jahren Liberalisierung haben gezeigt, dass nicht nur der Stromhandel noch erhebliches Entwicklungspotential besitzt und bisher nur von wenigen Marktteilnehmern genutzt wird, sondern auch, dass das System des verhandelten Netzzugangs nicht reibungslos funktioniert. Die vielfältigen Strategien zur Behinderung des diskriminierungsfreien Netzzugangs beruhen überwiegend auf einem Informationsvorsprung der Netzbetreiber, den auch die ex post agierende Kartellaufsicht nicht zu beseitigen vermag. Damit bleiben die Kernprobleme, die Frage nach der Intensität der Regulierung der als natürliche Monopole geltenden Stromnetze und die Bewältigung der sich aus bestehenden Informationsasymmetrien ergebenden Informationsprobleme des Staates, virulent. Ob diese Probleme mit der im Juni 2003 erlassenen EG-Stromrichtlinie, die nun für alle Mitgliedstaaten einen regulierten Netzzugang vorsieht, gelöst werden, ist fraglich. Eine Rechtsverordnung für die Netznutzung wird damit in Deutschland nicht zwingend vorgegeben. Das in 2003 novellierte EnWG sieht lediglich eine - am Modell der Verbändevereinbarung angelehnte - Interimslösung bis Ende 2003 vor. Gegenstand der Untersuchung ist die Wettbewerbssituation im Strommarkt. Darüber hinaus soll die Eignung des derzeit praktizierten verhandelten Netzzugangs nebst Verbändevereinbarung im Vergleich zum geregelten Netzzugang zur Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs im Strommarkt analysiert werden. Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Leitungsnetzen ist gleichbedeutend mit dem Marktzugang und der ungehinderten Teilnahme am Wettbewerb. Zur Beurteilung der Untersuchungsfrage soll die Wettbewerbsintensität im Strommarkt anhand der Indikatoren Strompreise, Netznutzungsentgelte und Wechselhäufigkeit der Stromkunden untersucht werden. ...

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Hochspannungsleitung ? Speyer ? Stromeinspeisung ? Stromnetz ? Stromversorgung ? Europäische Gemeinschaften ? Bundesrepublik Deutschland ? Deregulation ? EU-Recht ? Strompreis ? Elektrizitätswirtschaft ? Energieversorgung ? Energiewirtschaftsgesetz ? EU-Binnenmarkt ? Gesetzesnovellierung ? Gewährleistung ? Internationale Harmonisierung ? Europäische Union ? Strommarkt ? Versorgungsunternehmen ? Marktentwicklung ? Öffentliche Verwaltung ? Privatisierung ? Wettbewerbsverzerrung ? EU-Richtlinie ? Gesetzesvollzug ? Energiemarkt ? Energierecht ? Internationaler Vergleich ? Rechtsverordnung ? Wirtschaftliche Aspekte ? Kosten ? Energiehandel ? Forschungseinrichtung ? Kenngröße ? Grenzüberschreitung ? Kartellrecht ? Marktkonformität ? Monopol ? Wettbewerbsmarkt ? Gesetzgeber ?

Region: Rheinland-Pfalz

Bounding box: 7.5° .. 7.5° x 49.66667° .. 49.66667°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2001-02-01 - 2004-03-31

Status

Quality score

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