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Implementierung und Vollzugsunterstützung der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)

Description: Das Projekt "Implementierung und Vollzugsunterstützung der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lärmkontor GmbH durchgeführt. Die 'Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' wurde mit dem 'Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' vom 24. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Richtlinie soll ein Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu werden schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt: - Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden, - Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen, - auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Erstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist. Zuständig für Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die obersten Landesbehörden übermitteln die Informationen aus den Lärmkarten an das Umweltbundesamt bis zum 31. Oktober 2007. Das Umweltbundesamt ist benannte Stelle im Sinne Paragraph 47 c Abs. 6 des BImSchG zur Sammlung dieser Daten. Diese Daten sind entsprechend zu sichten und für die Weiterleitung an die Europäische Kommission aufzubereiten. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Lärmkarten sind bis zum 18. Juli 2008 Aktionspläne aufzustellen. Hierbei stehen jedoch insbesondere die Ballungsräume vor großen zeitlichen Problemen aufgrund des Umfangs der Aktionsplanung. Speziell die Bewertung bereits vorliegender bzw. politisch beschlossener Maßnahmen und Aktionspläne, z. B. zur Luftreinhaltung und die Integration der dortigen Maßnahmen in einen Lärmaktionsplan stellt die Kommunen vor teilweise erhebliche Schwierigkeiten. Insbesondere beim Straßenverkehr sind die in den Kommunen vorhandenen Rechenmodelle (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS) nur bedingt geeignet, um mögliche Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Verkehrsflussverstetigung) abzubilden und zu bewerten. Anhand von Modellrechnungen für einen Ballungsraum mit mindestens 700.000 Einwohnern sind Synergieeffekte von unterschiedlichen (Umweltschutz-) Konzeptionen in Bezug auf die Lärmminderung mit geeigneten Modellen zu überprüfen.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Lärmkarte ? Lärmminderung ? Synergistische Wirkung ? Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ? Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Kartierung ? Europäischer Rat ? Bundesrepublik Deutschland ? EU-Umgebungslärmrichtlinie ? Umgebungslärm ? Luftreinhaltung ? Straßenverkehr ? Lärmaktionsplan ? Europa ? Landesrecht ? Mathematisches Modell ? Berechnungsverfahren ? EU-Richtlinie ? Geräusch ? Modellierung ? Öffentlichkeitsinformation ? Gesetzesvollzug ? Aktionsplan ? Lärmbelastung ? Lärmbewertung ? Bewertungsverfahren ? Datenerhebung ? Ballungsraum ? Umweltqualität ? Zuständigkeit ? Bevölkerung ? Vollzugsunterstützung ? Basisdaten ?

Region: Hamburg

Bounding box: 9.99302° .. 9.99302° x 53.55073° .. 53.55073°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2008-03-26 - 2009-07-31

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