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Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022: Kurzstudie im Rahmen des Projektes: Nationaler Emissionshandel: Konzeptionelle Beratung zu datenbezogenen Fragen des Anwendungsbereiches

Description: Das Projekt "Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022: Kurzstudie im Rahmen des Projektes: Nationaler Emissionshandel: Konzeptionelle Beratung zu datenbezogenen Fragen des Anwendungsbereiches" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandels- gesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Brennstoff ? Umweltbundesamt ? Treibhausgasinventar ? EU-Klimaschutzverordnung ? Ökologie ? Bundesrepublik Deutschland ? Emissionsinventar ? Treibhausgasemission ? Europäischer Emissionshandel ? Nationaler Emissionshandel ? Regulierung ? Schadstoffemission ? Emissionshandel ? Bestimmungsmethode ? Emission ? Emissionsberechnung ? Emissionsminderung ? Europa ? Emissionsbericht ? Abdeckung ? Treibhausgas ? Abnahme ? Anhang ? Betrag ? Betriebsvorschrift ? Dokument ? Jahresbericht ? Referenz ? Verteilung ? Zweckbestimmung ? unter ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 9° .. 9° x 48.5° .. 48.5°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

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Time ranges: 2020-01-31 - 2020-11-13

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