Description: Das Projekt "Zielabweichungsverfahren bei Raumordnungsplaenen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Das der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nachempfundene Rechtsinstitut des Zielabweichungsverfahrens war lange umstritten, da es keine explizite rechtliche Grundlage im Raumordnungsgesetz des Bundes hatte. Eine solche bundesrechtliche Regelung wurde erstmals im Zuge des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (InvWoBaulG) im Raumordnungsgesetz getroffen. Darauf aufbauend existieren seit dem 1. Januar 1998 zum einen in Paragraph 11 ROG bundesrechtliche Vorgaben fuer ein Zielabweichungsverfahren, welche durch die Landesgesetzgeber umzusetzen sind. Zum anderen ist mit der Regelung des Paragraphen 23 Abs. 2 ROG eine direkt anwendbare Vorschrift fuer die Laender vorgesehen, die noch kein Zielabweichungsverfahren in ihren Landesgesetzen statuiert haben. Die neuen Regelungen werfen eine Vielzahl von Problemen auf. Da eine Reihe von Landesgesetzgebern inzwischen ihrer Regelungsverpflichtung nachgekommen sind, stellt sich die Frage der Rahmenrechtskonformitaet dieser Vorschriften. Vor diesem Hintergrund werden zunaechst die bundesrechtlichen Anforderungen an ein Zielabweichungsverfahren festgelegt. Daran anknuepfend wird als Grundlage fuer die Untersuchung der Landesregelungen der Regelungsspielraum der Landesgesetzgeber fuer die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben eingegrenzt.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Münster ? Landesplanung ? Raumordnungsgesetz ? Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz ? Bebauungsplan ? Landesgesetz ? Raumplanung ? Raumordnungsplan ? Raumordnungsverfahren ? Rechtsgrundlage ? Wohnungsbau ? Städtebau ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1996-11-01 - 1998-05-01
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