Description: Zielstellung: Die Angelfischerei in kommerziellen Angelteichen erfordert die Einhaltung verschiedener tierschutz- und fischereirechtlicher Vorgaben. So wird z. B. der Betrieb von Angelteichen derzeitig nur dann als tierschutzkonform erachtet, wenn Fischen zwischen Besatz und Wiederfang eine Schonfrist eingeräumt wird, die so bemessen ist, dass in diesem Zeitraum ein Zuwachs und/oder eine deutliche Qualitätsverbesserung erwartet werden kann. Vor diesem Hintergrund sollten durch eine Literaturrecherche Eckpunkte für eine fachlich fundierte Festlegung der Zeitspanne zwischen Fischbesatz und Freigabe der Tiere zur Beangelung herausgearbeitet werden. Darüber hinaus waren Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung von Schonfristen aufzuzeigen. Material und Methoden: Im Rahmen des Gutachtens wurde die Änderung der Fleischqualität von Fischen anhand verschiedener Kriterien (Stressabbau, chemische Körperzusammensetzung, Fleischfärbung, Geschmack/Geruch) erfasst. Bei der Beurteilung des Wachstums wurde unterschieden, ob Tiere zugefüttert wurden oder ob ihr Wachstum ausschließlich auf Naturnahrung beruht. Die Auswahl relevanter Fachliteratur erfolgte anhand von Internetrecherchen. Ebenso fanden Veröffentlichungen in Fachbüchern, Gesetzesblättern, öffentlich zugänglichen Gutachten, Merkblättern sowie die ergangene Rechtsprechung Berücksichtigung. Ergebnisse: Die Auswertung der Fachliteratur ergab, dass einige der betrachteten Qualitätsänderungen (z. B. Annahme eines neuen Geruchs/Geschmacks) bereits innerhalb von 24 Stunden vollzogen sind. Etwa vier Wochen sind ausreichend, um mit der fütterungsbedingten Änderung der chemischen Körperzusammensetzung auch die langwierigste der hier betrachteten Qualitätsänderungen abzusichern. Fachlich sind somit Argumente für eine Schonfrist im Zeitfenster von einem Tag bis zu vier Wochen gegeben. Die konkrete Festlegung ist letztlich eine Abwägungsentscheidung. Abschließend wurden für verschiedene Betriebsformen bauliche und/oder organisatorische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Einhaltung der Schonfrist abgesichert und ein alsbaldiger Wiederfang ausgeschlossen werden kann.
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Tags: Schleswig-Holstein ? Fisch ? Fischbestand ? Fangbeschränkung ? Fischereirecht ? Qualitätsmanagement ? Bautechnik ? Chemische Zusammensetzung ? Fleisch ? Geruch ? Literaturauswertung ? Rechtsprechung ? Tierernährung ? Wirkungsanalyse ? Kleingewässer ? Angelfischerei ? Vergleichende Bewertung ? Ernährung ? Gutachten ? Lebensmittelqualität ? Tierschutz ? Anlagenbetrieb ? Stress ? Aquatische Nahrungskette ? Betriebsorganisation ? Farbe ? Fütterung ? Geschmack ? Lebensmitteluntersuchung ? Wachstum [biologisch] ? Zeitverlauf ?
Region: Brandenburg
Bounding boxes: 13.01582° .. 13.01582° x 52.45905° .. 52.45905°
License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2014-01-01 - 2014-12-31
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