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Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht

Description: Das Projekt "Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ist mit einer Umsetzungsfrist von vier Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Das bestehende Strahlenschutzsystem wird durch die von der Richtlinie vorgegebene Unterscheidung von geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen neu strukturiert. Eine Reihe der bestehenden Vorgaben werden angepasst (z. B. deutliche Reduzierung des Grenzwertes für die Augenlinse). Ferner wird der Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts erweitert, z. B. durch Regelungen zum Schutz vor Radon in Innenräumen und an Arbeitsplätzen sowie zum Notfallschutz. Zur Umsetzung der Richtlinie ist geplant, eine eigene formell-gesetzliche Grundlage für wesentliche Bestimmungen des Strahlenschutzrechts einschließlich des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zu schaffen. Gleichzeitig sind bestehende Bestimmungen (z. B. AtG, StrVG, StrlSchV, RöV) anzupassen. Für die strukturellen Entscheidungen wie auch in entstehenden rechtlichen und technischen Einzelfragen ist Beratungsbedarf absehbar, der insbesondere gutachterliche Stellungnahmen erforderlich machen wird. 2. Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unfall in Fukushima 2011 waren die rechtlichen Grundlagen für den Notfallschutz zu überprüfen. Die diesbezüglichen Beratungsergebnisse nationaler Gremien (z. B. SSK, IMK, länderoffene Arbeitsgruppe Fukushima) sind auf ihre Relevanz für die Rechtsetzung zu prüfen; darauf aufbauend sind Vorschläge für die Anpassung des nationalen Rechts (z. B. StrVG, Gesetz zur Umsetzung der Euratom-Grundnormen im Bereich Notfallschutz) und die Anpassung im europäischen und internationalen Recht zu erarbeiten. 3. Kurzfristig ist im Bereich des Rechts der ionisierenden Strahlung weiterer Beratungsbedarf zu erwarten. Das Vorhaben ist innerhalb der Rahmenvereinbarung BMU / GRS konzipiert.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Radon ? Fukushima ? Ionisierende Strahlung ? Strahlenschutzgesetz ? Reaktorsicherheit ? Stellungnahme ? Strahlenschutz ? Strahlenschutzrecht ? Völkerrecht ? Bevölkerungsschutz ? Arbeitsplatz ? Exposition ? Gesetzgebung ? Rechtsgrundlage ? Röntgenverordnung ? Sicherheitsnorm ? Nationales Recht ? Grenzwert ? Katastrophenschutz ? Richtlinie ? Unfall ? Innenraum ? Umsetzung von EU-Recht ? Deutsches Recht ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2015-05-04 - 2018-09-30

Status

Quality score

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