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Verfahrensvorschriften und Fehlerfolgen - Ein Vergleich der Regelungen des Baugesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Description: Das Projekt "Verfahrensvorschriften und Fehlerfolgen - Ein Vergleich der Regelungen des Baugesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Verfahrensvorschriften für das Verwaltungsverfahren waren ursprünglich nur in den Fachgesetzen des besonderen Verwaltungsrechts normiert. Jedes Gebiet regelte die für seinen Bereich notwendigen Verfahrensvorgaben selbst. So entstand eine Fülle von verschiedenen Anforderungen an das Verwaltungsverfahren. Um diesen Zustand zu beseitigen und das Verwaltungsverfahren einheitlich zu regeln, wurde das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes erlassen. Es sollte zumindest für den Bereich der öffentlichen Verwaltung, der das Handeln der Behörden durch Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag betrifft, einen harmonisierten Rechtszustand schaffen. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. So enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz eine Subsidiaritätsklausel. Danach gelten die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht, soweit Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Derartige Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren enthält auch das Baugesetzbuch. Im zweiten Teil des dritten Kapitels finden sich in dem Paragraphen 207 ff Verfahrensregelungen, die inhaltlich auch Gegenstand des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. So ist etwa in Paragraph 207 BauGB der von Amts wegen bestellte Vertreter normiert, der in Paragraph 16 VwVfG ebenfalls geregelt ist. Verfahrensvorschriften finden sich darüber hinaus auch im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht. Vor dem Hintergrund, dass eine Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts weiterhin angestrebt werden sollte, stellt sich die Frage, ob die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Baugesetzbuches hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz seit seinem In-Kraft-Treten zahlreiche Änderungen erfahren hat. Im Hinblick darauf erfolgt in der vorliegenden Darstellung ein Vergleich der Regelungsgehalte sich entsprechender oder ähnelnder Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes einerseits und des Baugesetzbuches andererseits. Dabei beschränkt sich die Verfasserin nicht auf die Feststellung, inwieweit eine Übereinstimmung der Regelungen vorliegt. Es werden darüber hinaus Überlegungen dahingehend angestellt, ob inhaltsgleiche Vorschriften im Baugesetzbuch noch eine Rechtfertigung haben bzw. ob gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz abweichende Normen des Baugesetzbuches aufgrund der Besonderheiten des baurechtlichen Verfahrens wirklich notwendig sind. Diese Überlegungen münden in Ergebnisse, die für den Gesetzgeber von Interesse sein werden. Dabei fördern die teilweise angegebenen Formulierungsvorschläge für Normpassagen die praktische Verwertbarkeit der Arbeit. In einem Annexteil beschäftigt sich die Verfasserin mit den Folgen, die die Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften nach sich zieht. Auch hier werden die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Baugesetzbuches verglichen. ...

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Münster ? Baugesetzbuch ? Bauleitplanung ? Bauplanungsrecht ? Landesplanung ? Rechtsangleichung ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Baurecht ? Bebauungsplan ? Behörde ? Öffentlich-rechtlicher Vertrag ? Raumplanung ? Verwaltungsrecht ? Bundesrecht ? Öffentliche Verwaltung ? Rechtsbehelf ? Rechtsgebiet ? Rechtsvorschrift ? Verwaltungsakt ? Bauleitplan ? Städtebau ? Verfahrensvorschrift ? Verwaltungsverfahren ? Gesetzgeber ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2001-01-01 - 2002-06-01

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Quality score

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