Description: Das Projekt "SVHC-Stoffe: Vorkommen in der Umwelt und in Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Mit der vierten Revision der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11), die am 1.12.2012 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Identifikation von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (substances of very high concern, SVHC) und deren Aufnahme in Anhang 7 ChemV geschaffen. SVHC werden nach Artikel 57 der REACH-Verordnung identifiziert. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. In der EU ist die Auflistung eines Stoffes als SVHC in der 'Kandidatenliste' durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der erste Schritt für die Unterstellung unter eine Zulassungspflicht. Stoffe, die von der Europäischen Kommission in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Stoffe) aufgenommen wurden, können vom BAFU im Einvernehmen mit dem BAG und dem SECO in den Anhang 1.17 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) aufgenommen werden. Das Inverkehrbringen zur Verwendung der in Ziffer 5 des Anhangs 1.17 ChemRRV aufgelisteten Stoffe und von Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, sowie deren berufliche und gewerbliche Verwendung sind verboten, sofern in der EU keine Zulassung oder in der Schweiz keine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Für viele Stoffe, die in der EU als SVHC in die Kandidatenliste bzw. von den Schweizer Behörden in Anhang 7 ChemV aufgenommen worden sind, sind derzeit nur wenige oder sogar keine Daten über das Vorkommen in Umweltkompartimenten und in Produkten vorhanden. Um den Handlungsbedarf für regulatorische Massnahmen (Zulassungspflicht, Beschränkungen) einschätzen zu können, bedarf es einer Datengrundlage über die Exposition der Umwelt und des Menschen. Hierfür sollen Messungen von ausgewählten SVHC in der Umwelt (Sedimente, Wasser, Klärschlamm, Boden, oder Luft) und in bestimmten Produkten durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Methoden zur Aufarbeitung von Proben und zur analytischen Bestimmung müssen entwickelt bzw. bestehende Methoden für diese Stoffe angepasst werden. Aus der Kandidatenliste sollen diejenigen SVHC ausgewählt werden, für die aufgrund der Produktionsmenge und Anwendungsbereiche eine relevante Expositon der Umwelt und des Menschen erwartet wird. Dabei sollen insbesondere Stoffe mit PBT- und vPvB-Eigenschaften, die in grossen Mengen hergestellt und verwendet werden, untersucht werden.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: REACH-Verordnung ? PBT-Stoff ? vPvB-Stoff ? SVHC-Kandidat ? Europäische Kommission ? Klärschlamm ? Schweiz ? Gesundheitliche Auswirkungen ? Besonders besorgniserregender Stoff ? Anwendungsverbot ? Behörde ? Chemikalienrecht ? Chemische Analyse ? Luftreinhaltung ? Chemikalien ? Chemikalienprüfung ? Exposition ? Mensch ? Rechtsgrundlage ? Stoffgemisch ? Fahrverbot ? Zulassung ? Sediment ? Europa ? REACH ? Bundesrat ? Umweltschutz ? Inverkehrbringen ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2014-01-01 - 2015-12-31
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