Description: Es sollen nur solche Praeparate in den Verkehr gelangen, die fuer den vorgesehenen Zweck hinreichend geeignet sind und deren vorschriftsgemaesse Verwendung keine wesentlichen nachteiligen Nebenwirkungen auf den Menschen und auf die Umwelt hat. Die schweizerischen Rechtsgrundlagen sollen auch in Zukunft unter Vermeidung von Handelshemmnissen einen unvermindert hohen Schutz vor Risiken gewaehrleisten, wie sie mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein koennen.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Pflanzenschutzmittel ? Nebenwirkung ? Ökologie ? Pflanzenschutzmittelrecht ? Schadstoffwirkung ? Schweiz ? Pflanzenschutzmittelprüfung ? Genehmigungsverfahren ? Handelsbeschränkung ? Mensch ? Rechtsgrundlage ? Landwirtschaft ? Verkehr ? Risikomanagement ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1996-01-01 - 1999-12-31
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