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Bewertung des rheinland-pfälzischen Entwicklungsplans 'Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum' (ZIL) gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und Artikel 41-45 der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999

Description: Das Projekt "Bewertung des rheinland-pfälzischen Entwicklungsplans 'Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum' (ZIL) gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und Artikel 41-45 der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Bewertung der Umsetzung des ländlichen Entwicklungsplans Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum (ZIL) in Rheinland-Pfalz. Das IfLS führt diese Bewertung in Kooperation mit dem Institut für Forstpolitik (IFP) der Universität Freiburg durch. Im Rahmen des ZIL stehen für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 910 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln für Rheinland-Pfalz zur Verfügung, darunter 279 Mio. EUR aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft &0150; Abteilung Garantie. Das breite Förderspektrum soll dazu beitragen, die Funktionen ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensräume sowie als ökologische Ausgleichs- und Erholungsräume nachhaltig zu stärken. Die Förderung im Rahmen des ZIL beinhaltet im Wesentlichen folgende Förderschwerpunkte: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft; Agrarumweltmaßnahmen und benachteiligte Gebieten; Forstwirtschaft; Dorferneuerung; Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich. Im Rahmen der Bewertung des ZIL werden Umfang und Qualität der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen untersucht und bewertet. Die Bewertung unterteilt sich dabei in eine Halbzeitbewertung (bis Ende 2003) sowie eine Ex-Post-Bewertung (bis Ende 2008). Der Halbzeitbewertung kommt nach Artikel 44 Abs. 2 der VO (EG) 1750/1999 die Aufgabe zu, unter Berücksichtigung bestimmter Bewertungsfragen insbesondere die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz mit dem Entwicklungsplan und die Verwirklichung der angestrebten Ziele festzustellen. Sie soll außerdem die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie die Qualität der Begleitung und Durchführung beurteilen. Die Ex-Post-Bewertung soll nach Artikel 44 Abs. 2 der VO (EG) 1750/1999 Antwort auf die Bewertungsfragen geben und die Verwendung der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz der Beihilfen und ihre Auswirkungen untersuchen. Es sollen Schlussfolgerungen für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich ihres Beitrags zur Gemeinsamen Agrarpolitik gezogen werden.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Ländliche Entwicklung ? Freiburg ? Räumliche Entwicklung ? Frankfurt am Main ? Rheinland-Pfalz ? Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen ? EMAS-Verordnung ? Gemeinsame Agrarpolitik ? EU-Agrarpolitik ? Agrarumweltmaßnahme ? Diversifikation ? EU-Detergenzienverordnung ? Dorferneuerung ? Erholungsgebiet ? Wettbewerbsfähigkeit ? Wirtschaftlichkeit ? Forstpolitik ? Europa ? Forstwirtschaft ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ? Zusammenarbeit ? Bewertungsrahmen ? EG-Lebensmittel-Rahmenverordnung ? Hochschule ? nichtöffentlich ?

Region: Hessen

Bounding box: 9° .. 9° x 50.55° .. 50.55°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2002-01-01 - 2008-12-31

Status

Quality score

Accessed 1 times.