Description: Das Projekt "Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Höhlenbäume sind aufgrund ihrer hohen funktionellen Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gesetzlich geschützte Lebensräume für bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Tierarten, wie z.B. die gesamte Artengruppe der Fledermäuse, die Haselmaus, die europäischen Vogelarten sowie Mulmhöhlen bewohnende Käferarten. Ein wesentlicher Gefährdungsgrund für alte Bäume mit Höhlungen sind allgemein Maßnahmen der Holzernte, Parkpflege und die Verkehrssicherung. Vor allem im urbanen Raum besteht ein erhöhter Sicherungsbedarf für öffentliche Wege und es kommt regelmäßig zu Verlusten von Höhlenbäumen und direkten Gefährdungen der dort lebenden Tierarten. Teilweise können diese populationsbiologische Größenordnungen annehmen, etwa wenn ein Winterschlafbaum mit mehreren hundert Fledermäusen oder seltenste Brutbäume des Eremits (Juchtenkäfer) gefällt werden. In der Stadt Frankfurt am Main sind in den öffentlichen Grünanlagen mehrere hundert Bäume pro Jahr durch Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen, hinzu kommen noch weit mehr Fällanträge für private Flächen. Alleine in der Stadt Frankfurt werden jährlich etwa 1500 private Baumfällanträge gestellt. Dabei ist noch nicht der großflächige Frankfurter Stadtwald berücksichtigt, wo aufgrund des Erholungsdrucksund eines enorm dichten Wegenetze sein erhöhter Sicherungsbedarf im Vergleich zu Wäldern in ländlichen Regionen besteht. Das Beispiel der Stadt Frankfurt steht stellvertretend für die Situation in vielen (Groß-) Städten. Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit Baumpflegern, Förstern und Parkgärtnern haben gezeigt, dass eine große Bereitschaft besteht, Baumhöhlen bewohnende Tierarten zu schonen und damit auch geltendes Artenschutzrecht in den Arbeitsablauf zu integrieren. Der Kenntnisstand zu Baumhöhlen bewohnenden Tierarten ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt und überwiegend nicht so detailreich, dass eine Berücksichtigung der Schutzbelange gewährleistet ist. Dass im Weiteren sogar artenschutz- und genehmigungsrechtliche Belange betroffen sind, ist weitgehend unbekannt. Das Artenschutzrecht hat sich aufgrund von EU-Richtlinien und der Übernahme in die nationale Naturschutzgesetzgebung, wie auch aufgrund einiger Gerichtsurteile, noch einmal deutlich verschärft. Selbst in aktuellen Leitfäden für Baumpfleger (und verwandte Berufsgruppen)gibt es keine (Vgl. FLL 2010) oder nur sehr unzureichende (LbWH NRW2009) Hinweise auf das Artenschutzrecht und die Lebensweise von seltenen Baumhöhlen bewohnenden Tierarten. Dadurch besteht ein dringender Handlungsbedarf, die Lebensweise Baumhöhlen bewohnender Tierarten und das Artenschutzrecht praxisbezogen zu thematisieren. Notwendig sind umsetzbare und an der Praxis orientierte Vorschläge zur Berücksichtigung des Artenschutzes, bei gleichzeitigen Verpflichtungen wie Verkehrssicherung, Parkpflege, Holzernte und Arbeitssicherheit. (Text gekürzt)
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Grünflächenpflege ? Fledermaus ? Frankfurt am Main ? Vogel ? Biotopbaum ? Baum ? Gerichtsurteil ? Holzeinschlag ? Naturschutzbehörde ? Seltene Tierart ? Artenschutzrecht ? Geschützte Arten ? Leitfaden ? Naturschutzrecht ? Tierart ? Arbeitsschutz ? Artenschutz ? Berufsgruppe ? Flächennutzung ? Naturschutzgebiet ? Parkanlage ? Stadtentwicklung ? Stadtwald ? Verkehrsnetz ? Höhle ? Grünanlage ? Ländlicher Raum ? Urbaner Raum ? Verkehrssicherheit ? Wald ? Naturschutz ?
Region: Hessen
Bounding box: 9° .. 9° x 50.55° .. 50.55°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2009-01-01 - 2012-10-30
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