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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 2): Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nachweisverordnung (NachwV)

Description: Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 2): Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nachweisverordnung (NachwV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMU nach § 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung (NachwV) zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMU zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die stetige Weiterentwicklung und Anpassung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) sicher. Wie bereits auch in der Vergangenheit, kann die technische Umsetzung nicht durch das BMU selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer, fachlicher Unterstützung möglich. Das Forschungsvorhaben soll das BMU bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen. Zum 1.7.2016 wurde durch die eIDAS-Verordnung die bisherige EU-Signaturrichtlinie abgelöst. Die in der eIDAS-VO enthaltenen Neuregelungen ersetzen vollständig das bislang geltende Signaturrecht aller EU-Mitgliedstaaten. Auch auf die BMU-Schnittstelle Auswirkungen, in erster Linie durch die Änderungen der Signaturformate. Da die Ausarbeitung der in der eIDAS-VO vorgesehenen Durchführungsrechtsakte zur Verbindung von Gesetzgebung und Standardisierung noch weiter erfolgt und somit der legislative Prozess mit dem Inkrafttreten der eIDAS-VO noch nicht abgeschlossen ist, bleibt ein künftiger Änderungsbedarf für die BMU-Schnittstelle bestehen. Mit dem Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in 2017 wurde der Kreis der am eANV Teilnehmenden erweitert. Solche Gegebenheiten, aber auch mögliche, künftige Anpassungen der NachwV und die zunehmende Digitalisierung in der abfallrechtlichen Überwachung und die daraus resultierenden Anpassungen der BMU-Schnittstelle unterstreichen die Bedeutung des Vorhabens.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: EU-Verordnung ? Digitalisierung ? Software ? EU-Länder ? Nachweisverordnung ? Abfallrecht ? Gesetzgebung ? Kommunikation ? Kreislaufwirtschaft ? Abfallnachweisverfahren ? Forschungsprojekt ? Standardisierung ?

Region: Hamburg

Bounding box: 9.99302° .. 9.99302° x 53.55073° .. 53.55073°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2019-12-01 - 2022-12-31

Status

Quality score

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