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Europarechtskonforme Ausgestaltung von Ausnahmen nach Artikel 15 Absatz 4 der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU im Rahmen der nationalen Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen

Description: Das Projekt "Europarechtskonforme Ausgestaltung von Ausnahmen nach Artikel 15 Absatz 4 der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU im Rahmen der nationalen Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Sabine Schlacke durchgeführt. a) Ziel des Vorhabens ist es, den europarechtlichen Rahmen für die nationale Ausgestaltung und Gewährung von Ausnahmen im Sinne des Artikels 15 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe b der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU herauszuarbeiten. Dabei ist insbesondere die Frage zu beantworten, auf welche Art und Weise Ausnahmen in europarechtskonformer Weise gewährt werden könnten. Das Vorhaben dient insoweit auch der Vorbereitung der nationalen Umsetzung der Anforderungen im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen (ABl. L 212 vom 17.08.2017 , S. 1). Diese BVT-Schlussfolgerungen sehen u.a. Emissionsbandbreiten für Quecksilber und Stickoxide vor. Für Stickoxidemissionen wurde im Hinblick auf bestehende Braunkohlestaubfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 300 MW eine obere Bandbreite von 175 Milligramm pro Normkubikmeter Abgasluft festgelegt. Ein Großteil der Braunkohlekraftwerke in Deutschland kann diesen Wert nicht einhalten. Bei einigen Anlagen bedürfte es wohl feuertechnischer Anpassungen, andere müssten aufwändig nachgerüstet werden. Herauszuarbeiten ist insbesondere, ob bei der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen auf Verordnungsebene in abstrakt-genereller Weise unmittelbar wirkende Ausnahmen für Anlagengruppen formuliert oder ob Ausnahmen lediglich durch eine konkret-individuelle Behördenentscheidung gewährt werden dürfen. Es ist zudem darzulegen, wie die europarechtlich verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c der Industrieemissions-Richtlinie sichergestellt werden kann. b) Erarbeitung eines Rechtsgutachtens.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: NOx-Emission ? Braunkohlekraftwerk ? Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Quecksilber ? Europäischer Rat ? Bundesrepublik Deutschland ? Stickstoffemission ? Bürgerbeteiligung ? EU-Recht ? Großfeuerungsanlage ? Industrieemission ? Pyrolyse ? Schlacke ? Stickoxide ? Industrieemissionsrichtlinie ? Emissionsgrenzwert ? Rechtsgrundlage ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Großfeuerungsanlagen-Richtlinie ? Beteiligung ? Rechtsgutachten ? Richtlinie ? Beste verfügbare Techniken ? Grenzwerteinhaltung ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2017-11-01 - 2017-12-31

Status

Quality score

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