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Verbotene Azofarbstoffe in Wolle und Wollprodukten

Description: Das Projekt "Verbotene Azofarbstoffe in Wolle und Wollprodukten" wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.Das Umweltbundesamt untersuchte Ende 1997 9 Paar Socken, 5 Paar Wollhandschuhe und 6 Kinderstrumpfhosen aus Wiener Geschaeften auf Azofarbstoffe. Aus bestimmten Azofarbstoffen koennen durch chemische, enzymatische oder bakteriologische Spaltung krebserregende aromatische Amine freigesetzt werden. Durch Waschen von Textilien koennen diese Azofarbstoffe bzw die daraus entstehenden aromatischen Amine in das Abwasser gelangen und die Umwelt belasten. In Oesterreich arbeitet das Bundeskanzleramt an einer Azofarbstoffverordnung. Es soll das 'Inverkehrsetzen bestimmter Waren, die nicht nur voruebergehend mit der Haut in Beruehrung kommen und die Azofarbstoffe oder Azopigmente enthalten, aus denen bei Anwendung angegebener Pruefmethoden kanzerogene Arylamine freigesetzt werden koennen', verboten werden. Liegt der Gehalt eines dieser Amine ueber 30 mg/kg, gilt die Verwendung der verbotenen Azofarbstoffe als nachgewiesen. Als Testmethode wird die 'Methode zum Nachweis der verbotenen Azofarbstoffe auf gefaerbten textilen Gegenstaenden, B 82.02, amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach Paragraph 35 LMBG' vorgeschlagen. Erfreulich war, dass ausnahmslos alle Textilien die Anforderungen der geplanten Verordnung (max. 30 mg/kg einer Einzelsubstanz) einhielten. Nur in einem Fall (Handschuhe aus Peru) wurde eine Konzentration in der Hoehe von rd dreiviertel des geplanten Grenzwerts festgestellt; die nachgewiesenen Einzelsubstanzen waren der krebserzeugende Stoff Dimethoxybenzidin (um 22,5 mg/kg) und geringe Mengen an Benzidin. In einer Internet-Meldung (26.1.1998) mit dem Titel 'Textiluntersuchungen auf Azofarbstoffe - geplanter Grenzwert wird eingehalten' sind die Ergebnisse zusammengefasst.

Types:
SupportProgram

Origins: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Aromatisches Amin ? Amin ? Azoverbindung ? Bakteriologie ? Kanzerogenität ? Wien ? Farbstoff ? Organische Stickstoffverbindung ? Österreich ? Peru ? Anwendungsverbot ? Enzym ? Karzinogen ? Haut ? Prüfverfahren ? Naturfaser ? Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ? Grenzwert ? Textilien ? Reinigungsverfahren ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1997-09-01 - 1998-02-28

Status

Quality score

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