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Untersuchungen zur Wassergefaehrdung durch Mineraloele mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizoel Schwer und Extrakte)

Description: Das Projekt "Untersuchungen zur Wassergefaehrdung durch Mineraloele mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizoel Schwer und Extrakte)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. durchgeführt. Im Zuge der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdende Stoffe (VwVwS) erfolgte eine Umstellung der Bewertung der Wassergefaehrlichkeit. Zusaetzlich zu der bisherigen Einstufung in Listen wurde, auch zur Angleichung an das Europaeische Chemikalienrecht, die Risikocharakterisierung der EG-Richtlinie 87/548/EWG einbezogen und das sogenannte R-Satz-Schema eingefuehrt. Fuer die ueberwiegende Zahl der Mineraloelprodukte konnte auf Grund ihrer bekannten Eigenschaften die bisherige Einstufung bestaetigt werden, in einigen Faellen erfolgte aus Plausibilitaetsgruenden eine Umstufung. Auf Grund der vorhandenen Datenlage konnte eine Neueinstufung von schwerem Heizoel sowie von Schmier- und Isolieroelen bislang noch nicht erfolgen, da die 21. Aenderungsrichtlinie (21. ATP) zu der o.g. Stoffrichtlinie in diesen Faellen eine R 45-Einstufung enthielt. Schweres Heizoel, Schmier- und Isolieroele weisen hohe Viskositaeten bzw. Stockpunkte auf. Kriterium fuer ihre Beurteilung sollte daher der Uebergang der krebserzeugenden Verunreinigungen, d.h. der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Phasengrenzflaeche aus dem Oel in das Wasser sein. In einem jetzt abgeschlossenen DGMK-Projekt wurde eine Pruefmethode zur Eluierbarkeit von PAK aus Produkten mit hoher Viskositaet bzw. hohem Stockpunkt entwickelt und zur Bestimmung der Loeslichkeit von PAK's (16 PAK's nach EPA-Liste incl. 6 PAK's nach der Trinkwasserverordnung (TVO)) aus Heizoel S und Neutralextrakten in der Wasserphase eingesetzt. Fuer die PAK der TVO ist in der TVO ein Summengrenzwert von 0,2 myg/l Trinkwasser angegeben. Dieser Grenzwert wurde in keiner der untersuchten Wasserphasen ueberschritten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen hat die Kommission zur Bewertung wassergefaehrdender Stoffe (KBwS) die bisherige Einstufung der o.g. Mineraloelprodukte in Wassergefaehrdungsklassen bestaetigt. Fuer unlegierte Grundoele, Heizoel S und Isolieroele gilt weiterhin WGK 1 (schwach wassergefaehrdend), fuer legierte Schmieroele WGK 2. Damit ist die R-45-Einstufung der genannten Mineraloelprodukte fuer den Wasserpfad nicht bewertungsrelevant.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Öl ? Erdgas ? Erdöl ? Kanzerogenität ? Aromatischer Kohlenwasserstoff ? Alicyclischer Kohlenwasserstoff ? Gefahrstoffrecht ? Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ? Schmierstoff ? Verwaltungsvorschrift ? Trinkwasserverordnung ? Chemikalienrecht ? Gewässergefährdung ? Heizöl ? Löslichkeit ? Bewertungskriterium ? EU-Richtlinie ? Erdölprodukt ? Prüfverfahren ? Stoffbewertung ? Trinkwasser ? Viskosität ? Wassergefährdende Stoffe ? Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe ? Europa ? EG-Stoffrichtlinie ? Grenzwert ? Trinkwasserverordnung 1990 ? Heizöl [schwer] ?

Region: Hamburg

Bounding box: 9.99302° .. 9.99302° x 53.55073° .. 53.55073°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1998-01-01 - 1998-12-31

Status

Quality score

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