Description: Das Projekt "Einzeluntersuchung zum Umsetzungsbedarf der Plan-UP-Richtlinie der EG im Baugesetzbuch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Öffentliches Recht durchgeführt. Im Hinblick auf die anstehende Novellierung des Baugesetzbuches wurde die europarechtliche Vorgabe für die Anwendung in der Bauleitplanung interpretiert sowie Abweichungen und Überschneidungen zu der bereits in nationales Recht umgesetzten Projekt-UVP-Richtlinie herausgearbeitet. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (RL 2001/42/EG, Plan-UVP) war bis August 2004 in deutsches Recht umzusetzen. Das Bauplanungsrecht ist hiervon maßgeblich betroffen, da ein Großteil der Bauleitpläne in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Es war beabsichtigt, die Vorgaben der Plan-UP-Richtlinie in eine aus diesem Anlass vorzunehmende umfassende Novellierung des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums zu integrieren. Mit dieser so genannten Plan-UVP sind grundsätzlich alle Flächennutzungspläne und alle angebots- und projektbezogenen Bebauungspläne UVP-pflichtig. Weiterhin umfasst die Plan-UVP alle weiteren Satzungen nach BauGB, d.h. auch Sanierungs- und Entwicklungssatzungen sind Pläne im Sinne der Plan-UP-Richtlinie. Auf EU-Ebene wurde bereits mit der Änderungsrichtlinie RL 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Städtebauprojekte beschlossen (Projekt-UVP). Mit dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 3. August 2001 wurden u.a. das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und das Baugesetzbuch (BauGB) in zahlreichen Vorschriften geändert. Aus einer Anlage zum UVPG ergibt sich, welche Art von Vorhaben UVP-pflichtig ist. Zur Vorbereitung der Gesetzesnovelle zur Plan-UVP sollte in dem Rechtsgutachten der sich aus der Richtlinie im Einzelnen ergebende Umsetzungsbedarf geklärt werden, wobei auch die von der Richtlinie eröffneten Umsetzungsspielräume in die Betrachtung einzubeziehen waren. Da die Verfahrensanforderungen der Plan-UP und der Projekt-UVP nicht wesentlich voneinander abweichen und da die Richtlinien für die Bebauungspläne keine doppelte Prüfung verlangen, wurde eine einheitliche Regelung nahe gelegt.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Bonn ? Baugesetzbuch ? Bauleitplanung ? Bauplanungsrecht ? Europäisches Parlament ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Europäischer Rat ? Europäische Gemeinschaften ? Strategische Umweltprüfung ? Bebauungsplan ? Flächennutzungsplan ? Gesetzesnovellierung ? Öffentliches Recht ? Raumplanung ? SUP-Richtlinie ? Umweltgesetz ? Umweltschutzvorschrift ? Bauleitplan ? IVU-Richtlinie ? Nationales Recht ? Rechtsgutachten ? Städtebau ? Umweltverträglichkeit ? Umsetzung von EU-Recht ? Projekt-UVP ? Satzung ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2001-11-01 - 2002-05-31
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