Description: Das Projekt "Bestandsaufnahme zur Regenwasserbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fachbereich 10 Bauwesen Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Problemstellung: Mit der Einführung der EU-Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) hat die Europäische Union maßgebliche Vorgaben für das Sammeln, Behandeln und das Einleiten von kommunalem Abwasser für die Siedlungsentwässerung festgelegt. Allerdings liegen die Schwerpunkte dieser Richtlinie in der zeitlichen Vorgabe, Gemeinden an die öffentliche Kanalisation anzuschließen und die Ablaufwerte von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen festzulegen. Zur Niederschlagswasserbehandlung und zur Thematik der Mischwasserüberläufe werden keine konkreten Aussagen und Vorgaben gemacht. Lediglich in einer Fußnote im Anhang dieser Richtlinie erfolgt die Vorgabe, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Begrenzung der Gewässerverschmutzung aus Regenüberläufen beschließen. Wie diese Maßnahmen auszusehen haben, welche Zielparameter und Grenzwerte angesetzt werden müssen wird nicht weiter ausgeführt. Die in der EU-Richtlinie geforderte Darstellung der Handhabung der Niederschlagswasserbehandlung bereitet insofern Schwierigkeiten, dass in der Bundesrepublik Deutschland Wasserrecht und dessen Ausführung Ländersache ist. Als Folge der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich bei der Niederschlagswasserbehandlung ein uneinheitliches Bild bezüglich der rechtsgültigen Vorgaben und Anforderungen. Zielsetzung Wissenschaftliches Ziel dieses Untersuchungsvorhabens ist es, neben einer vergleichenden Darstellung der landesinternen Anforderungen an die Mischwasserbehandlung auch eine vollständige Aufstellung der gesetzlichen und technischen Vorschriften in den Bundesländern der Bundesrepublik zu geben. Erst die vollständige Darstellung der einzelnen Vorschriften zur Planung und zur Überwachung von Mischwasserentlastungsanlagen und deren Umsetzung durch gültige Rechtsquellen schafft die Voraussetzung für einen einheitlichen Handlungsrahmen für die Mischwasserbehandlungsproblematik in der Bundesrepublik Deutschland. Methodik/Vorgehensweise: Zunächst werden die geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Bereich der Niederschlagswasserbehandlung durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) angefordert. Für jedes Bundesland erfolgt die Zusammenstellung der Unterlagen nach der Rangfolge der Rechtsquellen, um einen schnellen Überblick über die geltenden Rechtsquellen mit Bezug zur Mischwasserbehandlung zu erhalten. Die Nennung und die Einbindung der Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse in den Gesetzen ist entscheid für eine schlüssige Gesetzesstruktur. In tabellarischer Form werden die Unterschiede bei Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt. Der bauliche Zustand und auch die Funktionsfähigkeit der Entlastungsanlagen haben erheblichen Einfluss auf den geforderten Gewässerschutz. Die gesetzlichen Vorschriften werden deshalb unter dem Aspekt der Planungs- und Kontroll- bzw. Überwachungsvorgaben untersucht. ...
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Technische Vorschrift ? Kommunale Abwasserbehandlung ? Abwassereinleitung ? Gewässerbelastung ? Kanalisation ? Kläranlage ? Regenüberlauf ? Verwaltungsvorschrift ? Bundesrepublik Deutschland ? Abwasserbehandlung ? Abwasserbehandlungsanlage ? Abwasserbeseitigung ? Abwasserbeseitigungspflicht ? Gewässerverunreinigung ? Mischwasser ? Regenwasser ? Regenwasserbehandlung ? Kommunales Abwasser ? Wasserhaushaltsgesetz ? Wasserrecht ? Wasserrahmenrichtlinie ? Europäische Union ? Gewässerschutz ? EU-Richtlinie ? Wasserqualität ? Bestandsaufnahme ? Siedlungswasserwirtschaft ? Umweltschutzvorschrift ? Siedlungsentwässerung ? Vergleichsanalyse ? Grenzwert ? Richtlinie ? Planung ? Bauen ? Umweltrecht ? Rechtsvergleichung ? Rechtsquelle ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2002-10-01 - 2003-02-28
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