Description: Das Projekt "Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Swartling Advokatbyra AB durchgeführt. Zur Vorbereitung des im Herbst 2011 vom BMU vorzulegenden Berichts sollen nun im Rahmen einer Projektstudie die geltenden rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme auf kommunaler Ebene sowie in den Bereichen Gebäude und Industrie/Gewerbe untersucht und geprüft werden, ob und wie diese verbessert werden können. Im Einzelnen: Förderung der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme - durch die Kommunen (Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht Kommunalrecht und Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht) - im Gebäudebereich Anknüpfung an Vorschriften (insbesondere EEWärmeG, EnEG, EnEV, Mietrecht sowie im Allgemeinen Energierecht (Contracting). - in der Industrie bzw. im Gewerbe (insbesondere Einführung bzw. Erweiterung der Verpflichtungen für Anlagenbetreiber zu Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Nutzung und Einspeisung von Abwärme; Ausgangspunkt ist die Regelung zur Nutzung von Abwärme in Abfallverbrennungsanlagen in Paragraph 8 der 17. BImSchV).
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Mannheim ? Stromeinspeisung ? Abwärmenutzung ? Bauplanungsrecht ? Kommunalrecht ? Kraft-Wärme-Kopplung ? Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ? Contracting ? Abfallverbrennungsanlage ? Abwärme ? Gebäude ? Raumordnungsrecht ? Umweltschutzmaßnahme ? Industrie ? Energieeinsparung ? Energieeinsparungsgesetz ? Energierecht ? Rechtsgrundlage ? Vertrag ? Energieeinsparverordnung ? Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ? Gewerbe ? Kommunalebene ? Anlagenbetreiber ? Konzessionsabgabenrecht ? Mietrecht ? Rechtsanwendung ? Rechtsentwicklung ? Wegenutzungsrecht ?
Region: Berlin
Bounding box: 10.44987° .. 10.44987° x 54.03573° .. 54.03573°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2010-09-15 - 2011-11-30
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