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Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) - Praxishandbuch und Evaluierung der ÖVF

Description: Das Projekt "Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) - Praxishandbuch und Evaluierung der ÖVF" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Mit der letzten Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 verfolgte die EU-Kommission neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder das Ziel, eine umweltfreundlichere 'grünere' erste Säule zu gestalten. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen im Rahmen von Cross Compliance (CC)1 wird seit Inkrafttreten der neuen Förderperiode in 2015 ein Teil der Direktzahlungen an das sogenannte 'Greening' geknüpft. Mit diesem neuen Instrument sind alle Betriebsinhaber, die die Basisprämie beantragen, auch zur Einhaltung von 'dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden' verpflichtet2. Ein Verzicht auf die Greeningprämie, um von den Anforderungen entbunden zu sein, ist nicht möglich. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen, Auflagen zur Anbaudiversifizierung sowie die Bereitstellung sogenannter 'ökologischer Vorrangflächen' (ÖVF) auf Ackerland (auch 'im Umweltinteresse genutzte Flächen'). Als zentrale Maßnahme zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt gilt dabei das Konzept der ÖVF. Es eröffnet die Chance, Flächen und Strukturen mit einem hohen Nutzen für die Artenvielfalt in die breite Agrarlandschaft zu integrieren. Nach dieser Vorgabe müssen seit dem Jahr 2015 die meisten Betriebe mit mehr als 15 Hektar (ha) Ackerfläche solche Flächen im Umfang von 5% ihrer Ackerfläche ausweisen. Die ÖVF umfassen sowohl ungenutzte Elemente wie Brachen, Feldrandstreifen oder Landschaftselemente als auch Flächen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten, die eine Nutzung bzw. den Anbau einer produktiven Hauptfrucht ermöglichen. Der tatsächliche Nutzen der ÖVF für Natur und Landschaft ist maßgeblich abhängig vom gewählten Flächentyp, der Lage und der konkreten Bewirtschaftung. ÖVF sollten deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht so angelegt werden, dass ein möglichst hoher ökologischer Nutzen entsteht. Überdies ergibt sich aus der neuen Verpflichtung zusätzlicher Verwaltungs- und Kontrollaufwand für Behörden sowie für Landwirtinnen und Landwirte, die neben der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung auch die korrekte Beantragung der ÖVF sicherstellen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte die Einbindung von ÖVF auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll gestaltet werden, damit betriebliche Arbeitsabläufe und die jeweilige Flächenausstattung der Betriebe berücksichtigt werden. Im Jahr 2017 überprüft die EU-Kommission die Regelung zu ÖVF und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor. Vor diesem Hintergrund wurde vom BfN aus Mitteln des BMUB-Ufoplans das F+E-Vorhaben 'Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen' (OEVForsch) gefördert. Ziele dieses Vorhabens waren: - eine erste Evaluierung der ÖVF-Regelung, - daraus abgeleitete praxisnahe Empfehlungen, wie diese Verpflichtung für den Naturschutz genutzt werden kann, und - das Aufzeigen von Optionen für eine sowohl kurz- als auch längerfristige Weiterentwicklung aus naturschutzfachlicher Sicht.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Frankfurt am Main ? GAP-Reform ? Agrarreform ? Zwischenfrucht ? Europäische Kommission ? Leguminosen ? Bundesrepublik Deutschland ? EU-Agrarpolitik ? Direktzahlung ? Agrarlandschaft ? Interview ? Leitfaden ? Umweltmonitoring ? Sondergebiet ? Bewertung ? Landschaftselement ? Monitoring ? Ökologische Vorrangfläche ? Ökologische Wirksamkeit ? Statistische Analyse ? Dauergrünland ? Agrarbiodiversität ? Ackerland ? Forschungsprojekt ? Anbaudiversifizierung ? Cross Compliance ? Fauna ? Verwaltung ? Naturschutz ? Flora ? Datenerhebung ? Biodiversität ? Empirische Untersuchung ? Landwirtschaft ? Schutzgebiet ?

Region: Hessen

Bounding box: 9° .. 9° x 50.55° .. 50.55°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2015-04-15 - 2016-12-31

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