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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 1): Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Description: Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 1): Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Zielstellung des Vorhabens die wissenschaftliche Unterstützung des BMU hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikation der Kreislaufwirtschaft. Das BMU soll zu Regelungsvorhaben, in denen die elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft eingeführt oder weiterentwickelt wird, unterstützt werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist die Konzeptionierung der Umsetzung. Die Kreislaufwirtschaft nimmt für die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten eine Vorreiterrolle ein. Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens (2010) und des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens (2014) tragen erheblich zur bürokratischen Entlastung bei. 2017 wurde im Rahmen der Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ein elektronisches Entsorgungsfachbetrieberegister eingeführt. Der Bund, insbesondere das für das Kreislaufwirtschaftsrecht federführende BMU, trägt im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur elektronischen Kommunikation auch die Verantwortung für deren Vollziehbarkeit. Für das elektronische Abfallnachweisverfahren hat das BMU die gesetzliche Pflicht (§ 18 Abs. 1 S. 2 Nachweisverordnung) zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstelle. Die Datenschnittstelle unterliegt einem regelmäßigen Anpassungsbedarf, der durch das BMU selbst nicht geleistet werden kann. Rechtliche Entwicklungen auf EU-Ebene oder auch auf nationaler Ebene erfordern Anpassungen der Datenschnittstelle. In der jüngeren Vergangenheit entstand der Anpassungsbedarf etwa durch Änderungen des EU-Signaturrechts oder die Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Daher bedarf es der Erarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte zur elektronischen Kommunikation bereits parallel zu laufenden Rechtsetzungsverfahren, um die bestehenden Systeme entsprechend anpassen und weiterentwickeln zu können.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Europäische Gemeinschaften ? Abfallrahmenrichtlinie ? Nachweisverordnung ? Rechtsgrundlage ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Kreislaufwirtschaft ? Abfallnachweisverfahren ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2023-03-21 - 2025-12-31

Status

Quality score

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