Description: Das Projekt "Die Neufassung der 'Carbon-Leakage'-Liste gem. Art. 10a Abs. 13 ETS-Richtlinie - Rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Martin Nettesheim durchgeführt. In Wahrnehmung des Rechtsetzungsauftrags hat die Europäische Kommission eine sog. Carbon-Leakage -Liste erstmalig 2009 formuliert (Beschluss 2010/2/EU der Europäischen Kommission). Bei der Erstellung der Liste 2009 ging die Europäische Kommission unter anderem von folgenden Parametern aus:-Den CO2-Preis legte die Kommission auf EUR 30/tCO2 fest.-Es wurde angenommen, dass die CO2-Emissionen auch in verlagerungsgefährdeten Sektoren oder Teilsektoren zu 60Prozent über den frei zugeteilten Zertifikaten liegen würden. Die 2009 getroffene Entscheidung führte dazu, dass ca. 60Prozent der Industriesektoren als verlagerungsgefährdet angesehen wurden; aus diesen Sektoren stammen ca. 95Prozent der CO2-Emissionen. Die von der Europäischen Kommission 2009 zugrunde gelegten Annahmen haben sich teilweise nicht bewahrheitet. So bewegt sich der damals zugrunde gelegte Preis deutlich über dem Marktpreis von Emissionsrechten, wie er sich in der Zeit von 2009 bis 2013 herausgebildet hat. Im Januar 2013 fiel dieser Preis auf den Wert von ca. EUR 3/tCO2. Allgemein wird angenommen, dass der durchschnittliche Preis eines Emissionszertifikats auch in der Periode 2014-2020 nicht auf das zunächst angenommene Niveau steigen wird. Inzwischen rückt der in der Richtlinie vorgesehene Überprüfungstermin näher; die Entscheidung über die Neufassung der Liste zeichnet sich ab. Die Kommission ist mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Um nur einige zu nennen: Welche qualitativen Kriterien soll die Kommission ihrer Bewertung zugrunde legen? Wie ist das Risiko einer Verlagerung qualitativ und quantitativ zu bewerten? Welche Bedeutung ist dem sich ändernden internationalen Umfeld zuzuschreiben? Welche Daten sollen in einer Phase, die durch Krisenerscheinungen gekennzeichnet war, zugrunde gelegt werden? Schließlich: Welcher CO2-Preis soll in die Entscheidung einfließen? Die hiermit vorgelegte Studie konzentriert sich auf die Frage, inwieweit die Kommission bei der Neufassung der Liste von dem 2009 zugrunde gelegten durchschnittlichen Preis von EUR 30/tCO2 abweichen und eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung für CO2-Emmissionszertifikate vornehmen darf. Diesbezüglich findet sich in den Bestimmungen der Richtlinie keine ausdrückliche Festlegung. Es bedarf daher der Interpretation der Richtlinie im Lichte allgemeiner Auslegungsregeln des EU-Recht und unter Heranziehung der Rechtsprechungspraxis der Europäischen Gerichtsbarkeit. Die Untersuchung wird sich zunächst mit der Frage befassen, welchen materiell-rechtlichen Entscheidungsspielraum die Europäische Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Befugnis zur Neufassung der Carbon-Leakage -Liste hat. Sie wird zudem das zu wählende Verfahren und die dabei bestehenden Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte anderer Institutionen behandeln. Im letzten Abschnitt werden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen Beschluss der Kommission aufgezeigt.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Emissionshandelsrecht ? CO2-Emission ? Europäische Kommission ? Emissionszertifikat ? Europäischer Emissionshandel ? EU-Politik ? EU-Recht ? Kohlendioxid ? Emissionshandelsrichtlinie ? Carbon Leakage ? Bewertungskriterium ? Marktpreis ? Rechtsbehelf ? Rechtsprechung ? Rechtsschutz ? Studie ? Klimapolitik ? CO2-Bepreisung ? Preisentwicklung ? Bepreisung ? Rechtsgutachten ? Wirtschaftszweig ? Rechtslage ? Zertifikatehandel ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2013-09-03 - 2013-11-13
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