Description: Das Projekt "Abfallentsorgung durch Dritte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Studie betrachtet die in Paragraph 50 Absatz 3 KrW-/AbfG etwas versteckt geregelte Anzeigepflicht fuer beauftragte Dritte. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eroeffnet in Paragraph 16 Absatz 1 Seite 1 den zur Entsorgung von Abfaellen Verpflichteten die Moeglichkeit, Dritte mit der Durchfuehrung der Entsorgung zu beauftragen. Um den Behoerden die Kontrolle der beauftragten Dritten zu ermoeglichen, verpflichtet das Gesetz die Fremdentsorger ua in Paragraph 50 Absatz 3 KrW-/AbfG, ihre Taetigkeit anzuzeigen. Mit Blick auf die Vorgaben der EG-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Anwendung der Anzeigepflicht auch auf beauftragte Verbaende nach Pragraph 17 Absatz 1 und beauftragte Einrichtungen nach Paragraph 18 Absatz 1 KrW-/AbfG befuerwortet sowie eine Erstreckung in sachlicher Hinsicht auf alle Entsorgungstaetigkeiten, fuer die keine Genehmigungen oder spezielle Anzeigen vorgeschrieben sind.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Münster ? Anzeigepflicht ? Abfallbeseitigung ? Abfallentsorgung ? Behörde ? EU-Recht ? Genehmigung ? Planungsrecht ? Abfallrahmenrichtlinie ? Abfallbeseitigungsgesetz ? Abfallgesetz ? Abfallrecht ? Studie ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Altstoff [Abfall] ? Überwachungsbehörde ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding box: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1996-01-01 - 1996-12-31
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