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Gutachten zur Sicherstellung eines sachgerechten Nachweises zur Ermittlung der Kosten einer rationellen Betriebsführung in der Wasserversorgung (Gesamtkosten)

Description: Das Projekt "Gutachten zur Sicherstellung eines sachgerechten Nachweises zur Ermittlung der Kosten einer rationellen Betriebsführung in der Wasserversorgung (Gesamtkosten)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rödl und Partner durchgeführt. Das Gutachten zeigt, dass die kartellrechtlich neu eingeführte Anerkennung der Kosten, die bei einer rationellen Betriebsführung anfallen, in vielen Dimensionen einer Konkretisierung bedarf. So ist zunächst eine Auslegung des Begriffs erforderlich, bei der insbesondere drei Aspekte diskutiert werden müssen: 1. Welchen sachlichen Leistungsumfang beschreibt der Begriff der rationellen Betriebsführung? ('Übereinkunft über die Leistungen dem Grunde nach') 2. Wie sind die dafür anfallenden und anerkannten Kosten vor dem Hintergrund einer konsistenten Kostenrechnung oder zumindest einer widerspruchsfreien Überleitungsrechnung zu ermitteln (Kostenbegriff, Quantifizierung bestimmter Einflussfaktoren)? 3. Mit welcher Methode kann die kosteneffiziente Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Punkte 1 und 2 möglichst effektiv und effizient nachgewiesen werden? ('Analyse der Leistungen der Höhe nach') Unabhängig von der letztlich gewählten Methode und von den Entscheidungen über die Anerkennung von Kosten und Einflussfaktoren im Sinne der rationellen Betriebsführung ist zudem zu klären, welche Kostentreiber die notwendige Relevanz für eine Leistungsbeurteilung haben und welche Mindestanforderungen an die Qualität und den Umfang der für die Beurteilung genutzten Unternehmensdaten erfüllt sein sollten. Zur praktischen Umsetzung sind vor allem die sechs nachstehenden Aspekte von Bedeutung, die sich in einem konzeptionellen Rahmen der Ermittlung und des Nachweises einer rationellen Betriebsführung wiederfinden sollten: 1. Leistungen, die auf strukturelle Faktoren zurückzugehen sind 2. Leistungen, die auf sonstige exogene Faktoren zurückzuführen sind 3. Leistungen, die auf endogene, aber kartellrechtlich akzeptierte Faktoren zurückzuführen sind 4. Beachtung anerkannter Kalkulationsmethoden 5. Kosteneffiziente Erbringung der entgeltbildenen Leistungen 6. Transparenz unternehmerischer Entscheidungen Es wird empfohlen, sich den Aspekten 1-6 konsequent zu nähern und konsistente Vorschläge für ein Gesamtkonzept der Interpretation und des Nachweises einer rationellen Betriebsführung zu erarbeiten. Die Beteiligung der und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist dabei ebenfalls zu empfehlen. Gleichwohl ist festzustellen, dass es nicht die Aufgabe der Kartellbehörden ist, diese Konkretisierungen zu leisten. Sie wenden geltendes Recht nach bestem Wissen und Gewissen an und die Auslegung des Rechts bleibt der Legislative (durch Ausführungsverordnungen, etc.) oder der Judikative (durch Rechtsprechung) vorbehalten. Aber auch die Rechtsprechung hat im Zivilprozess lediglich die Aufgabe die vorgetragenen Argumente und Tatsachen zu würdigen. Eigene Vorschläge zum Nachweis effizienter Kosten etc. sind nicht die vorderste Aufgabe der Gerichte. Es bleibt damit die vordringliche Aufgabe der Branche, idealer Weise in Abstimmung mit und unter Beteiligung der zuständigen Fachministerien, diese Konzeption vorzulegen.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Kostenrechnung ? Berechnungsverfahren ? Betriebswirtschaft ? Durchführungsverordnung ? Gesetzgebung ? Kostenanalyse ? Management ? Rechtsgrundlage ? Rechtsprechung ? Wasserversorgung ? Gutachten ? Lichtdurchlässigkeit ? Begriffsdefinition ? Kartellrecht ?

Region: Bayern

Bounding box: 12.53381° .. 12.53381° x 47.795° .. 47.795°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2014-07-01 - 2015-06-30

Status

Quality score

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