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Unterstützung bei technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen zum Ausgleich frustrierter Investitionen

Description: Das Projekt "Unterstützung bei technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen zum Ausgleich frustrierter Investitionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden Württemberg durchgeführt. Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima der beschleunigte Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie beschlossen. Hierzu wurden die kurz zuvor mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zusätzlich gewährten Elektrizitätsmengen (Laufzeitverlängerung für die zum damaligen Zeitpunkt im Leistungsbetrieb befindlichen Atomkraftwerke) wieder zurückgenommen und der erforderliche Betrieb der Atomkraftwerke auf den noch erforderlichen Zeitraum zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Diese Regelung war gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 - u.a. - insoweit verfassungswidrig, als eine Ausgleichsregelung für Investitionen der Energieversorgungsunternehmen gefehlt hat, die sie zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zusätzlich gewährten Elektrizitätsmengen in den Atomkraftwerken getätigt hatten, durch den durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes angeordneten Entzug der zusätzlichen Elektrizitätsmengen jedoch entwertet worden sind. Mit § 7e AtG besteht nunmehr eine Ausgleichsregelung für frustrierte Investitionen der Energieversorgungsunternehmen in dem vom Bundesverfassungsgericht für erforderlich gehaltenen Umfang. Hierzu ist ein Antragsverfahren vorgesehen, für welches die Zuständigkeit beim BMU liegt. Das Vorhaben hat zum Ziel, das BMU mit technisch-wissenschaftlicher Expertise bei der Überprüfung der Anträge zu unterstützen, ob und inwieweit die Voraussetzungen von § 7e AtG erfüllt sind, insbesondere ob die geltend gemachten Investitionen allein der Erzeugung der mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zugewiesenen ergänzenden Strommengen gedient haben. Es ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer eine Prüfung jedes Antrags anhand der eingereichten Nachweise durchführt und eine abschließende Stellungnahme verfasst.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Württemberg ? Atomgesetz ? Bundesverfassungsgericht ? Nuklearkatastrophe von Fukushima ? Kernenergie ? Kernkraftwerk ? Stellungnahme ? Energietechnik ? Energiewirtschaft ? Nutzungsänderung ? Technische Überwachung ? Atomausstieg ? Gutachten ? Investition ? Zusatzinvestition ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 9° .. 9° x 48.5° .. 48.5°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2019-04-01 - 2021-12-31

Status

Quality score

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