Description: Das Projekt "Rechte zukuenftiger Generationen: Ihre Begruendung und ihre rechtliche Durchsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Ethik in den Wissenschaften durchgeführt. Stand der Arbeit Die Arbeit ist abgeschlossen. Es wurden folgende Fragen untersucht und beantwortet: Zunaechst wurde die Frage untersucht wie man von gegenwaertigen Rechten zukuenftiger Generationen als gegenwaertig nicht-existenter Entitaeten sprechen kann. Dabei stellten sich als zu beantwortende Fragen: - Welche Wahrheitswerte haben deskriptive Saetze ueber zukuenftige Generationen? - Welche Wahrheitswerte haben normative Saetze ueber zukuenftige Generationen, insbesondere Saetze ueber Rechte zukuenftiger Generationen? - In welchem Verhaeltnis stehen Aussagen ueber Rechte und Aussagen ueber Gebote, insbesondere in zeitlicher Hinsicht? - In welchem Verhaeltnis stehen Rechte von Individuen und von Generationen als Gruppen? - Wie ist die Rede von Rechten nicht-existenter Menschen im juristischen Kontext zu beurteilen?: Gibt es gegenwaertige Rechte verstorbener Menschen? Gibt es ein Erbrecht des noch-nicht-gezeugten Menschen? Gibt es in den 'wrongful-life'-Faellen ein Recht aus Nicht-Existenz? Als Ergebnisse der zu diesen Fragen angestellten Ueberlegungen sind folgende Thesen zu nennen: - Deskriptive Saetze ueber zukuenftige Generationen sind in der Zeitform des Praesens indeterminiert. Ebenso sind normative Saetze indeterminiert. - Es ist nicht ersichtlich, wie willkuerlich zusammengestellten Gruppen von Menschen, wie Generationen es sind, spezifische Rechte zugesprochen werden koennen. - Gegenwaertige Rechte zukuenftiger Individuen lassen sich determiniert nicht formulieren. Ebensowenig ist die Behauptung, dass sie gegenwaertig keine Rechte haben, determiniert. Dies gilt unabhaengig davon, ob Aussagen ueber Rechte normative Basisaussagen sind oder Aussagen, die auf der Grundlage von Gebotsaussagen definiert sind. - Determiniert sind nur Aussagen ueber zukuenftige Rechte zukuenftiger Generationen. - Auch Zukuenftige Rechte koennen, soweit ihre Existenz vorhersehbar ist, auch schon in der Gegenwart, also vor ihrem Bestehen, normative Konsequenzen haben. Jedenfalls kann die Forderung, dass es verboten ist, Rechte zu verletzen, auch in diesem Sinne verstanden werden. - Auch innerhalb der Rechtsordnung der BRD ist es nicht erforderlich nicht-existenten Entitaeten Rechte zuzusprechen. Die angesprochenen Probleme lassen sich ohne die Einfuehrung einer solchen Rede bewaeltigen.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Bundesrepublik Deutschland ? Ethik ? Mensch ? Rechtsordnung ? Ressourcenökonomie ? Sozialforschung ? Nachhaltigkeitsprinzip ? Generationswechsel ? Management-Regeln ? Minimax-Prinzip ? Rechtswissenschaft ? Rentenregel ? Zins ? Zinsen ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding box: 9° .. 9° x 48.5° .. 48.5°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1992-04-01 - 1995-03-31
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