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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 2) Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV

Description: Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMUB nach § 18 Abs.1 Satz 2 der NachwV zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMUB zudem die konkretisierenden Hinweise heraus.

Types:
SupportProgram

Tags: Abfallrecht ? Digitale Infrastruktur ? Nachweisverordnung ? Datenverarbeitung ? Informatik ? Kommunikation ? Technische Infrastruktur ? Kreislaufwirtschaft ? Informations- und Kommunikationstechnik ? Abfallnachweisverfahren ? Abfallnachweis ? Abfallnachweispflicht ? Datenschutz ?

Region: Vulkanhafen

Bounding boxes: 9.95207° .. 9.95207° x 53.52954° .. 53.52954°

License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2017-06-01 - 2018-11-30

Status

Quality score

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