Description: Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMUB nach § 18 Abs.1 Satz 2 der NachwV zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMUB zudem die konkretisierenden Hinweise heraus.
SupportProgram
Tags: Abfallrecht ? Digitale Infrastruktur ? Nachweisverordnung ? Datenverarbeitung ? Informatik ? Kommunikation ? Technische Infrastruktur ? Kreislaufwirtschaft ? Informations- und Kommunikationstechnik ? Abfallnachweisverfahren ? Abfallnachweis ? Abfallnachweispflicht ? Datenschutz ?
Bounding boxes: 8.1044993° .. 10.3252805° x 53.395111799999995° .. 54.027649999999994° 8.104499560475634° .. 10.325959157504757° x 53.395070257672586° .. 54.027649975688135°
License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0
Language: Deutsch
Last harvest: 23.07.2026 01:26
Time ranges: 2017-06-01 - 2018-11-30
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