Description: Das Projekt "Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2015 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos GmbH durchgeführt. Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-2-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Umsetzung der Sammel- und Verwertungs-ziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten1, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in Form eines Berichts entsprechend der Kommissionsentscheidung 2005/369/EG und dem Eurostat-Leitfaden 'Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC'. Die Berichterstattung über das Jahr 2015 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2017 vorlegen. Die Berichtspflicht, die durch die 'ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mit-gliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG)' präzisiert wurde, umfasst die Mitteilung der Rückgabe- und Verwertungsmengen sowie der Verwertungsquoten. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2015 im vorliegenden Bericht. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG respektive WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfüllt. Eine Ausnahme bildet die Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. In Vorgriff auf die höheren Mindestzielvorgaben von ebenfalls 80 % gemäß Richtlinie 2012/19/EG Anhang V Teil 2 wurde auch der Anteil der Kategorie 1, der recycelt und zur Wiederverwendung vorbereitet wird, mit 78,58 % nicht erreicht. Die Auswertung zeigt auch, dass die Anforderungen der novellierten WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die teilweise ab 2016 gelten, aktuell noch nicht vollständig eingehalten werden. Dies betrifft u.a. die Erreichung einer Mindestsammelquote von 45 % ca. 42,47 % im Jahr 2015.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Recycling ? Gasentladungslampe ? Berichtspflicht ? Elektro- und Elektronik-Altgeräte ? Informationspflicht ? Wiederverwendung ? Abfallsammlung ? Europäische Kommission ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Altgerät ? Recyclingquote ? Statistische Daten ? WEEE-Richtlinie ? NIK ? Daten ? Verwertungsquote ? Mehrwegquote ? Datenerhebung ? Handlungsbeteiligter ? Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte [WEEE-II] ?
Region: Lower Saxony
Bounding box: 9.16667° .. 9.16667° x 52.83333° .. 52.83333°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2017-08-01 - 2017-08-31
Webseite zum Förderprojekt
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-05-31_texte_43-2018_datenerhebung-elektrog.pdf (Webseite)Accessed 1 times.