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Buerger- und Verbandsbeteiligung in der Landschaftsplanung

Description: Das Projekt "Buerger- und Verbandsbeteiligung in der Landschaftsplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mutius durchgeführt. Nach den bundesrechtlichen Rahmenregelungen der Paragraphen 5 und 6 Bundesnaturschutzgesetz soll die prinzipiell dreistufige Landschaftsplanung (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan) die Erfordernisse und Massnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (einschliesslich des Artenschutzes) planerisch festlegen und darstellen. Zustaendigkeit und Grad der Verbindlichkeit der Plaene werden durch Landesrecht geregelt. Inhaltlich stellt damit die Landschaftsplanung eine sektoral orientierte, raumbezogene Fachplanung dar, die zugleich oekologische Querschnittsfunktionen erfuellt. Um rechtliche Verbindlichkeit zu erlangen, muessen ihre Ergebnisse in anderen Fachplanungen und in der Raumplanung (z B Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung der Kommunen) integriert werden. In welcher Intensitaet dies geschieht, ist z T in den einzelnen Bundeslaendern unterschiedlich geregelt und haengt im uebrigen von den jeweils kollidierenden Belangen im Einzelfall ab. Waehrend in der Raumplanung und in anderen raumbedeutsamen Fachplanungen (z B Strassenplanung) mehr oder weniger intensiv Buerger- und Verbandsbeteiligung vorgesehen ist, fehlt dergleichen im Bereich der Landschaftsplanung und laesst sich auch nicht, mangels Anwendbarkeit, durch das Gesetz ueber Umweltvertraeglichkeitspruefung erreichen. Mit der vorliegenden Dissertation sollen Notwendigkeit, Moeglichkeiten und Grenzen einer Einfuehrung von Elementen der Buerger- und Verbandsbeteiligung in die Landschaftplanung untersucht und entwickelt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, moeglicherweise auf diesem Wege die Effizienz der Landschaftsplanung zu steigern. Bezeichnenderweise wird diese Effizienz seit nahezu zwei Jahrzehnten in Wissenschaft und Praxis ueberwiegend in Abrede gestellt; bislang ist es indessen nicht gelungen, entsprechende Defizite abzubauen. Auch die in Schleswig-Holstein zwar nicht vorgeschriebene, jedoch in aller Regel seit 10 Jahren geuebte Praxis, die Landschaftsplanung der kommunalen Bauleitplanung zeitlich vorzuschalten, hat insoweit wenig gebracht. Es ist zu vermuten, dass durch die Integration von Buerger- und Verbandsbeteiligung in das Verfahren der Landschaftsplanung die Relevanz dieses Instrumentariums nachhaltig erhoeht werden kann. Inwieweit durch eine solche Partizipation sich die Schwerpunkte dieser sektoral orientierten Fachplanung veraendern, liesse sich im Wege einer Fallstudie ueberpruefen.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Landschaftspflege ? Schleswig-Holstein ? Bundesnaturschutzgesetz ? Landschaftsprogramm ? Straße ? Bauleitplanung ? Landschaftsplanung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bebauungsplan ? Bürgerbeteiligung ? Landschaftsplan ? Landschaftsrahmenplan ? Naturschutzrecht ? Raumplanung ? Verbandsbeteiligung ? Artenschutz ? Fallstudie ? Kommunalpolitik ? Landesrecht ? Schutzmaßnahme ? Verkehrsplanung ? Beteiligung ? Zuständigkeit ? Naturschutz ? Kommunalebene ? Erlangen ? Fachplanung ?

Region: Schleswig-Holstein

Bounding box: 9.75° .. 9.75° x 54.2° .. 54.2°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1999-04-01 - 2001-03-31

Status

Quality score

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