Description: Das Projekt "Beitrag der Raumordnung zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien: Rechtliche Möglichkeiten der Raumordnung im Bereich 'Repowering'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten die Raumordnung zur Absicherung des Repowering (Ersatz alter durch neue Windenergie-Anlagen) bietet. Die Festlegung von Repowering als Ziel der Raumordnung sowie die konkrete Ausgestaltung einer solchen Zielfestlegung standen im Mittelpunkt der Untersuchung. Inhalt des Forschungsprojekts: Die Untersuchung beschäftigte sich mit den Möglichkeiten, das Repowering mit Hilfe von raumordnerischen Instrumenten auf Grundlage des geltenden Rechts zu steuern. Vorschläge für ein gesetzgeberisches Handeln enthält die Untersuchung erklärtermaßen nicht. Regelungen zur verbindlichen Steuerung des Repowering von Windenergieanlangen auf der Ebene der Raumordnung finden sich in den Landesplanungsgesetzen sowie Landes- und regionalen Raumordnungsplänen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; es finden sich lediglich planerische Festlegungen, dass Repowering unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist bzw. erfolgen sollte. Die aufgrund der bestehenden Kompetenzen der Raumordnung zulässige Ausgestaltung einer raumordnerischen Zielfestlegung Repowering wurde als inhaltlicher Schwerpunkt des Gutachtens untersucht. Grundlegend für die Untersuchung ist die Feststellung, dass eine raumordnungsrechtliche Zielfestlegung Repowering aus zwei Zielkomponenten besteht. Die Zielkomponente 1 beinhaltet die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von neuen Anlagen. Die Zielkomponente 2 beinhaltet die Freiräumung von Flächen bzw. Standorten durch den Abbau von Altanlagen. Beide Zielkomponenten sind in der Gesamtzielfestlegung Repowering zu einem einheitlichen Ziel der Raumordnung verknüpft. Für die Bewertung, ob die Steuerung des Repowering von Windenergieanlagen als ein dem Raumordnungsrecht zugewiesenes Flächenmanagement auf der Ebene der Raumordnung zulässig ist oder ob es sich beim Repowering von Windenergieanlagen (schon) um eine fachplanerische Feinsteuerung handelt, ist es entscheidend, dass die Gesamtzielfestlegung eine räumliche Steuerung einer Nutzung bedeutet, da auf der einen Seite eine bestimmte Fläche im Plangebiet für eine Nutzung reserviert und auf der anderen Seite eine andere Fläche freigeräumt und somit für andere Nutzungen zugänglich gemacht wird.
Types:
SupportProgram
Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Landesplanungsgesetz ? Raumordnung ? Windkraftanlage ? Altanlage ? Anlagenoptimierung ? Landnutzungsänderung ? Flächenverbrauch ? Raumordnungsrecht ? Flächennutzung ? Gesetzgebung ? Neuanlage ? Raumordnungsplan ? Rückbau ? Flächenmanagement ? Plangebiet ? Anteil erneuerbarer Energien ? Nachhaltige Landnutzung ? Forschungsprojekt ? Repowering ? Anlagenbau ? Rechtsgutachten ? Zuständigkeit ? Altersabhängigkeit ? Ersatzanlage ? Fachplanung ? Rechtslage ?
Region: Berlin
Bounding box: 10.44987° .. 10.44987° x 54.03573° .. 54.03573°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2011-07-01 - 2012-03-31
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