API src

Vorkommen und Herkunft von Pestiziden in baden-württembergischen Bodenseezuflüssen

Description: Das Projekt "Vorkommen und Herkunft von Pestiziden in baden-württembergischen Bodenseezuflüssen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität zu Karlsruhe (TH), Engler-Bunte-Institut, Bereich Wasserchemie und DVGW-Forschungsstelle durchgeführt. Von 1990 bis 1993 wurden die baden-wuerttembergischen Zufluesse Argen, Schussen, Rotach, Seefelder Aach und Stockacher Aach auf verschiedene Herbizide und Insektizide untersucht. Im Gegensatz zum Bodenseewasser, wo lediglich geringe Spuren von vier Herbiziden aus der Gruppe der Triazine gefunden wurden, waren in den Zufluessen die Herbizide Atrazin, Desethylatrazin, Simazin, Terbutylazin, Diuron, Isoproturon und vereinzelt Methabenzthiazuron nachweisbar. Dabei ueberschritten die Konzentrationen einiger Substanzen mehrfach deutlich die nach der deutschen Trinkwasserverordnung zulaessigen Grenzwerte, sowohl jenen fuer Einzelsubstanzen von 0,1 mg/m3 als auch den fuer die Pestizide insgesamt von 0,5 mg/m3. Als Folge des Atrazinverbotes ab Maerz 1991 lagen die Konzentrationen von Atrazin und Desethylatrazin ab 1992 meist nur noch knapp ueber den Bestimmungsgrenzen (Atrazin: 0,01; Desethylatrazin: 0,03 mg/l). In den beiden Jahren davor hatten die Hoechstwerte dieser Stoffe in den kleineren Zufluessen noch etwa 0,5 bis 1 mg/l erreicht. Auffallend war eine deutliche Zunahme der Diuron-Konzentrationen in mehreren Zufluessen, die weitgehend parallel zur Abnahme der Atrazingehalte verlief. Dies zeigt, dass dieser Wirkstoff zunehmend anstelle des verbotenen Atrazin eingesetzt wird. Die Bemuehungen um eine Verminderung der Belastung des Bodensees mit Pflanzenschutzmittel muessen sich auf eine fortdauernde, generelle Reduzierung des Pestizideinsatzes konzentrieren. Dies kann in erster Linie erreicht werden durch die strenge Einhaltung der Regeln einer ordnungsgemaessen Landwirtschaft (gute fachliche Praxis) und eine weitere Einschraenkung der Verwendung von Pestiziden in landwirtschaftlichen wie auch in ausserlandwirtschaftlichen Bereichen durch Anwendung nicht chemischer, alternativer Methoden des Pflanzenschutzes bzw der Unkrautbekaempfung. Verbote bestimmter Wirkstoffe koennen in Einzelfaellen, etwa bei extremer Giftigkeit oder Schwerabbaubarkeit der Stoffe, geboten sein, sind jedoch wegen der Ersatzstoffproblematik kein allgemein brauchbarer Loesungsansatz.

Types:

SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Schädlingsbekämpfungsmittel ? Herbizid ? Karlsruhe ? Pflanzenschutzmittel ? Insektizid ? Baden-Württemberg ? Pestizid ? Gewässerschaden ? Zufluss ? Triazin ? Atrazin ? Gewässerbelastung ? Bodensee ? Simazin ? Trinkwasserverordnung ? DCMU ? Isoproturon ? Gewässergefährdung ? Oberflächenwasser ? Desethylatrazin ? Unkrautbekämpfung ? Wirkstoff ? Gewässerschutz ? Hydrochemie ? Chemische Schädlingsbekämpfung ? Ordnungsgemäße Landwirtschaft ? Gewässerqualität ? Bestimmungsgrenze ? Toxizität ? Trinkwasserverordnung 1990 ? Grenzwert ? Landwirtschaft ? Pflanzenschutz ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding box: 9° .. 9° x 48.5° .. 48.5°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1990-01-01 - 1994-12-31

Status

Quality score

Accessed 1 times.