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Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Description: Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Ein natürlicher Wald ist ein komplexes System. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen haben sich eine bestimmte Krautschicht, eine reich strukturierte Gehölzschicht und die entsprechende Fauna herausgebildet. Ein Forst wird dagegen über die wirtschaftlich nutzbare Hauptbaumschicht definiert. Die Art der Bestockung (Bepflanzung) richtet sich im Forst vor allem nach der Rentabilität, wobei der Boden nur ein Optimierungsfaktor ist. Wegen der leichteren Pflege und Ernte überwiegt der Altersklassenwald, in dem für eine Bezugsfläche jeweils nur eine Alters- bzw. Höhenschicht anzutreffen ist. Hinzu kommt häufig der Anbau von Monokulturen. Diese Forsten sind als naturfern einzustufen. In Berlin gibt es heute keine natürlichen Wälder mehr. Die Flächen sind geprägt durch eine mehr als hundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. Es existieren aber einige naturnah ausgebildete Waldgesellschaften. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Karte Alters- und Bestandesstruktur gibt dagegen den realen Bestand der Hauptbaumschicht wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Mit der naturgemäßen Waldbewirtschaftung wurde eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise festgeschrieben. In Ost-Berlin hatte die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes bis zur Wende Priorität. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Heute wird angestrebt, den Berliner Wald nach und nach zu einem florengerechten und naturnahen Wald zu entwickeln. Der Gesundheitszustand der Berliner Wälder ist als schlecht einzustufen, obwohl in den letzten Jahren eine leichte Zustandsverbesserung zu verzeichnen ist. In Berlin sind 18 % und in Brandenburg 14 % der Wälder laut Waldzustandserhebung von 1995 deutlich geschädigt (vgl. SenStadtUm 1995b und Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg 1995). Diese Anteile der Berliner und Brandenburger Wälder und Forste fallen unter die Schadstufen 2 bis 4, das bedeutet, dass hier über 25 % Nadel- bzw. Blattverlust an den Bäumen auftreten (vgl. Tab. 1). 1993 wurde mit 51 % deutlicher Schäden ein hohes Schadniveau bei den Eichen erreicht. Eine Ursache war die trockene Witterung im Jahr 1992. Durch die relativ niederschlagsreichen Frühjahre 1993 bis 1995 konnten sich die Eichen erholen. Der Anteil der Schadstufen 2 bis 4 liegt 1995 bei 22 % und damit ungefähr auf dem Schadniveau von 1992. Auch bei der Kiefer hat sich der Gesundheitszustand verbessert (vgl. Tab. 1). 1995 wurde der beste Kronenzustand seit 1983 erreicht. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grundwassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren im Grunewald und im Spandauer Forst. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1 800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der ”Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10 000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25 480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt soviel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung sinnvoll war, statt 71 000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150 000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570 000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ hohen Anteil von ca. 45jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe und Roteiche, horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Aufbau eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderpostion ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt; während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung gewirtschaftet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750 Jahr Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die falsche Baumartenwahl (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Ihre Verdrängung aus den Beständen ist eine der wesentlichen Aufgaben der Berliner Forsten. 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die Holzerzeugung, sonst eine Hauptaufgabe der Forstwirtschaft, wird langfristig zugunsten der landeskulturellen und sozialen Funktionen in den Hintergrund treten. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Anbau standort- und florengerechter Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten, der Holzeinschlag erfolgt nach Erreichen der Zielstärke, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, kein Vollumbruch von Flächen und der Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 10 750 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen von Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Bisher wurden 9 179 ha dieser Flächen an die Berliner Forsten übergeben (Stand: Oktober 1995). Im Kartenblatt 4 sind die neuen Reviere Gorin, Stolpe und Wansdorf sowie die dem Revier Dreilinden zugeordnete Parforceheide dargestellt.

Types:

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    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/Umweltatlas

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Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2023-03-09

Time ranges: 2023-03-09 - 2023-03-09

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