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Kommission warnt Polen wegen erhöhten Holzeinschlags in den Wäldern von Białowieża

Description: Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Biodiversitätsschaden ? Baum ? Borkenkäfer ? Europäische Kommission ? Holzeinschlag ? Polen ? Bewirtschaftungsplan ? EU-Recht ? Vogelschutz ? EU-Vogelschutzrichtlinie ? FFH-Richtlinie ? Europäische Union ? Natura-2000 ? Nationalpark ? Europa ? Natura-2000-Gebiet ? Wald ? Biodiversität ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2017-04-27 - 2017-04-27

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