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Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht

Description: In seinem Urteil am 26. April 2017 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission. Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Geesthacht ? Hamburg ? Fisch ? Hamburg ? Kumulative Wirkung ? Europäische Kommission ? Europäischer Gerichtshof ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Solarthermisches Kraftwerk ? EU-Recht ? Kohlekraftwerk ? FFH-Richtlinie ? Natura-2000-Gebiet ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2017-04-26 - 2017-04-26

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