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Umweltinformationsgesetz

Description: § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Umweltinformationsgesetz ? Zugang zu Umweltinformationen ? Umweltinformation ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1994-01-01 - 1994-12-31

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