Description: § 1 Der Gesamtraum der BRD und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne etc. zu ordnen und zu sichern. 1(2) Leitvorstellung (...) ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Raumordnung ? Raumordnungsgesetz ? Nachhaltige Raumentwicklung ? Raumordnungsplan ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1997-08-18 - 1997-08-18
Raumordnungsgesetz ROG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rog_2008/gesamt.pdf (PDF)Accessed 1 times.