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Raumordnungsgesetz

Description: § 1 Der Gesamtraum der BRD und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne etc. zu ordnen und zu sichern. 1(2) Leitvorstellung (...) ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Raumordnung ? Raumordnungsgesetz ? Nachhaltige Raumentwicklung ? Raumordnungsplan ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1997-08-18 - 1997-08-18

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