Description: § 1 Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Bundeswaldgesetz ? Nachhaltige Forstwirtschaft ? Forstwirtschaft ? Gemeinwohlorientierung ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1975-05-02 - 1975-05-02
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
http://bundesrecht.juris.de/bwaldg/index.html (Webseite)Accessed 1 times.