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Bundeswaldgesetz

Description: § 1 Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Bundeswaldgesetz ? Nachhaltige Forstwirtschaft ? Forstwirtschaft ? Gemeinwohlorientierung ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1975-05-02 - 1975-05-02

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