Description: § 1(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, dass nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. 1994 wird das Umweltbundesamt beauftragt, Informationen der Hersteller über die Rahmenrezepturen zu dokumentieren.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ? Waschmittel ? Wasch- und Reinigungsmittel ? Abwasseranlage ? Gewässerzustand ? Wasserversorgung ? Gewässerschutz ? Reinigungsmittel ? Naturhaushalt ? Verkehr ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1987-03-05 - 1987-03-05
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
http://bundesrecht.juris.de/wrmg/ (Webseite)Accessed 1 times.