Description: § 1 Zum Schutz der Bevölkerung ist 1. die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen, 2. die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Strahlenschutzgesetz ? Strahlenexposition ? Strahlenschutz ? Radioaktive Kontamination ? Umweltverschmutzung ? Radioaktivität ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1986-12-19 - 1986-12-19
StrVG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/strvg/index.html (Webseite)Accessed 1 times.