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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Description: Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Rechtsprechung ? Umweltgesetz ? Umweltveränderung ? Grundgesetz ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1994-10-27 - 1994-10-27

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