Description: Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Rechtsprechung ? Umweltgesetz ? Umweltveränderung ? Grundgesetz ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1994-10-27 - 1994-10-27
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://bundesrecht.juris.de/gg/index.html (Webseite)Accessed 1 times.