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Umwelthaftungsgesetz

Description: § 1 Wird durch eine Umwelteinwirkung die von einer im Anhang genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Gesundheitsschaden ? Umweltbelastung ? Umwelthaftungsgesetz ? Umwelthaftung ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1990-12-10 - 1990-12-10

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