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Strengere Auflagen für industrielle Nutzung von Kreosot

Description: Für die industrielle Nutzung von Kreosot gelten nach einer Verschärfung der Vorschriften durch die Kommission ab dem 1. Mai 2013 strengeren Auflagen. Der krebserregende Stoff Kreosot darf in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein Unternehmen erhält die Genehmigung dazu. Der neue Beschluss der Kommission, durch den die Biozid-Richtlinie geändert wird, geht auf eine Risikobewertung der Auswirkungen von Kreosot auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zurück. Kreosot ist in jeder Form krebserregend, und es bestehen erhebliche ökologische Risiken, wenn mit Kreosot behandeltes Holz direkt mit dem Erdreich oder Wasser in Kontakt kommt. Die Mitgliedstaaten müssen die nationalen Gesetze zur Umsetzung dieser Rechtsvorschriften bis spätestens 30. April 2012 erlassen und veröffentlichen. Bei dem Beschluss vom 26. Juli 2011 handelt es sich um eine Änderung der Biozid-Richtlinie, durch die Kreosot zur Liste der Wirkstoffe mit auf Gemeinschaftsebene vereinbarten Anforderungen zur Verwendung in Biozid-Produkten in Anhang 1 hinzugefügt wird.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Biozid ? Umweltauswirkung ? Kreosot ? Karzinogen ? Biozideinsatz ? Umweltgefährdung ? EU-Biozidrichtlinie ? Menschliche Gesundheit ? Verkehr ? Risikobewertung ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2011-07-26 - 2011-07-26

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