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UN-Ausschuss wirft EU Rechtsbruch vor

Description: Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor. Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. Die Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher nach Auffassung des Ausschusses nicht erkennbar. Der Ausschuss stellte nun offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention fest und forderte eine Gesetzesänderung ein.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Europäischer Gerichtshof ? Gesetzesnovellierung ? Verbandsklage ? Aarhus-Konvention ? Informationsfreiheit ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Entscheidungsprozess ? Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2016-07-26 - 2016-07-26

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