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Illegal geschlagenes Holz wird auf dem EU-Markt verboten

Description: Das Europäische Parlament stimmte am 7. Juli 2010 einem Verbot des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung zu. Ziel des neuen Gesetzes ist die Reduzierung der illegalen Abholzung. Ferner soll es dem Verbraucher sichere Gewissheit über die legale Herkunft der von ihnen gekauften Produkte geben. Die neue Gesetzgebung verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Produkten aus Holz auf den EU-Markt. Es soll verhindern, dass sich das illegal geschlagene, unter das zugelassene Holz mischt, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten werden künftig dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler, die die Regeln brechen, zu verhängen. Zur Verhängung von Geldstrafen sieht die Gesetzgebung entsprechende Leitlinien vor: Verursachte Umweltschäden, der Wert des Holzes und auch entgangene Steuereinnahmen können unter anderem in Betracht gezogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben außerdem das Recht, strafrechtliche Sanktionen über skrupellose Händler zu verhängen. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss künftig jeder Anbieter einer Lieferkette, genaue Angaben zum Kauf und Verkauf des Produkts machen. Der Rat hat diesem Gesetzesentwurf bereits informell zugestimmt. Bevor er in Recht umgewandelt werden kann, muss er jedoch offiziell zustimmen. Das Inkrafttreten der Regeln wird für Ende 2012 erwartet, so dass den Anbietern genügend Zeit zur Anpassung bleibt.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Europäisches Parlament ? Umweltschaden ? Produktkettennachweis ? Gesetzentwurf ? Ratte ? EU-Länder ? Illegaler Holzhandel ? Inverkehrbringen ? Lieferkette ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2010-07-07 - 2010-07-07

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