Description: Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat am 8. Dezember 1975 die Richtlinie über die Qualität von Badegewässern (76/160/EWG) angenommen. Die Badegewässerrichtlinie betrifft die Qualität der Badegewässer mit Ausnahme von Wasser für therapeutische Zwecke und Wasser für Schwimmbecken. Sie legt minimale Qualitätskriterien für Badegewässer fest, und zwar: physikalisch-chemische und mikrobiologische Parameter; Grenzwerte und Richtwerte für diese Parameter; Mindesthäufigkeit der Entnahme von Wasserproben und Analyseverfahren bzw. Art der Überwachung dieser Gewässer. Die Mitgliedstaaten legen im Rahmen der Vorgaben der Richtlinie 76/160/EWG Werte für die einzelnen Parameter von Badegewässern fest. Es steht ihnen frei, strengere Werte festzulegen als in dieser Richtlinie vorgesehen sind. Wenn darin für bestimmte Parameter keine Werte vorgesehen sind, brauchen die Mitgliedstaaten keine solchen Werte festzulegen.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Europäische Gemeinschaften ? Schwimm- und Badebecken ? Badegewässerüberwachung ? Badegewässer ? Gewässerüberwachung ? Ratte ? Badegewässerqualität ? EU-Badegewässerrichtlinie ? Mikrobiologische Untersuchung ? Analyseverfahren ? Gütekriterien ? Wasserqualität ? Wasserprobe ? Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG ? Grenzwert ? Richtwert ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1975-12-08 - 1975-12-08
Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31976L0160:DE:HTML (Webseite)Council Directive 76/160/EEC of 8 December 1975 concerning the quality of bathing water
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31976L0160:EN:HTML (Webseite)EUROPA: Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung: Badegewässer
http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/consumer_safety/l28007_de.htm (Webseite)EUROPA: Summaries of EU legislation: Bathing Water
http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/consumer_safety/l28007_en.htm (Webseite)Accessed 1 times.