API src

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Mitgliedstaaten sollen alleinzuständig über den Anbau in ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können

Description: Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Freisetzungsrichtlinie ? Gentechnisch veränderte Pflanze ? Gentechnisch veränderte Organismen ? Hoheitsgebiet ? Ökologischer Landbau ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2010-07-13 - 2010-07-13

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.