Description: Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.
Event
Tags: Deponierung ? Bioabfall ? Siedlungsabfall ? Entsorgungswirtschaft ? Kommune ? Abfallablagerungsverordnung ?
License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0
Language: Deutsch
Last harvest: 01.01.1970 00:00
Time ranges: 2005-06-01 - 2005-06-01
BMU: Pressemeldung: Nr. 138/05, 31.05.2005: Ab 1. Juni: Ablagerung unbehandelter Abfälle passé
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