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EU-Gerichtshof stärkt Regulierung gefährlicher Chemikalien

Description: Nach der Chemikalienverordnung REACH ist der Hersteller, Importeure und ggf. Händler eines Erzeugnisses verpflichtet über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt. Wie der Begriff Erzeugnis in dieser REACH-Verordnung zu verstehen ist, war umstritten. Der Rechtsstreit war unter anderem darüber entbrannt, ob sich der Schwellenwert von 0,1 Masseprozent auf das gesamte Erzeugnis oder auch auf Teilerzeugnisse bezieht. Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Unter die Informationspflicht über SVHC-Stoffe fallen auch Teilerzeugnisse und verschärft damit die Auslegung der Chemikalienverordnung REACH.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Informationspflicht ? REACH-Verordnung ? Europäischer Gerichtshof ? Besonders besorgniserregender Stoff ? Gefahrstoff ? Rechtsverfahren ? REACH ? Schwellenwert ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2015-09-10 - 2015-09-10

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